Mietminderung wegen dauernder kleinigkeiten möglich ?

hallo,

wäre in diesem fall eine mietminderung möglich ?

angenommen ein mieter wohnt in einem alten haus ( BJ 72 ) zur miete. er zahlt für 90m² immerhin 650 euro kaltmiete.
der vermieter wohnt ebenfalls im haus, aber kümmert sich recht wenig um die technischen anlagen ( er will nur miete kassieren und fertig ).

es kommt andauernd zu nervigen problemen. mal geht der wasserdruck nicht richtig ( warm oder kaltwasser ), dann geht die heizung mal für 2 bis 4 stunden nicht, mal ist das wasser trübe und es kommt vor das entweder kein kalt oder kein warmwasser kommt ( duschen ). dies wurde mehrmals schriftlich den VM mitgeteilt. die probleme werden zwar dann behoben, kehren aber nach ein paar wochen immer zurück. d.h. man hat pausenlos eigentlich irgendwas was nicht funktioniert.

der mieter möchte druck machen und eine mietminderung anstreben, damit die probleme endlich richtig angegangen werden.

was ist möglich ?

mfg

Servus,

mit einem Abschlag von vier € / m² im Vergleich zum ortsüblichen Durchschnitt ist die Tatsache, dass es sich um eine etwas mehr als vierzig Jahre alte Installation handelt, bereits mehr als angemessen berücksichtigt.

Oder steht das Haus gar nicht in Ismaning?

Übrigens: Wie würdest Du das Haus nennen, in dem ich wohne - es ist bis zum 2. Stock von 1903. Ist das eventuell aus dem „Mittelalter“?

Schöne Grüße

MM

Google Translation MM <-> WWW-UP

Abschlag von vier € / m² im Vergleich …

650€/90m² hat keinerlei Aussagekraft, da dies in Ismaning spottbillig, in MV purer Luxus ist.

1903

Die Angabe des Baujahrs > 20 Jahre sagt nichts über den Zustand des Hauses aus. Eine Heizung bspw. geht nach 20 Jahren halt kaputt, und auch andere Dinge müssen regelmäßig ersetzt oder gewartet werden.


Fazit des Übersetzers:

  • Du kannst natürlich mindern. Ob diese Minderung bestand hat, klären gerichte.
  • Druck erzeugt die Mietminderung hier sicherlich, aber nicht zum „richtig angehen“.
  • Hast Du eine Einliegerwohnung, so wird der Vermieter Dir ohne Angabe von Gründen kündigen
  • Ist es ein Mehrfamilienhaus, so gibt es immer Ärger, wenn der Vermieter dort auch wohnt.
  • Probiere es im Guten mit dem Vermieter. Falls das schon zu spät ist, wird er erst sanieren, wenn Du ausgezogen bist. Egal, was es ihn kostet!
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du kannst die miete mindern, wenn ein mangel besteht, der die tauglichkeit erheblich einschränkt. und zwar für genau die zeit, in der der mangel besteht. die höhe wird bestimmt durch die größe der einschränkung. kannst du dir ja mal ausrechnen, wie groß die anteilige miete für ‚2 bis 4 stunden‘ ist.

„bald kommt der nächste defekt“ ist übrigens gar kein mangel.

damit ist das mietverhältnis qualifiziert dargestellt. im beschriebenen fall darf man die kaltmiete deshalb um exakt 650 € mindern - und zwar nach auszug unter berücksichtigung der ordentlichen kündigungsfrist.

wäre in diesem fall eine mietminderung möglich ?

Nein: Mietminderung kann als „angemessen herabgesetzte Miete“ taggenau ab nachweislicher Kenntnis eines währen der Mietzeit (!) entstandenen, konkreten Mietmangels bis zu deren Beseitigung verlangt werden, sofern der die „Tauglichkiet der Mietsache zum vertragsgemäßem Gebrauch“ nicht unerheblich mindert.

G imager