Wir wohnen im EG eines 2-Fam. Hauses mit eigenem Garten. Die Tür, welche von der Küche in den Garten geht, hängt aus allen Angeln, ist völlig defekt und lässt sich mit einem Finger von aussen öffen–und der Zutritt in unsere Wohnung ist ein Kinderspiel. Zustand jetzt fast 4 Wochen. Vor 2 Wochen dies der Vermieterin gemeldet. Bis jetzt nix passiert. Wir wollen nun die Miete kürzen. Finden allerdings immer Angaben zw. 5 und 10%. Aber es handelt sich hier nicht um eine Eingangstür eines Mehr-Fam.-Hauses, sondern um eine direkte Aussentür in den Garten. Der Garten ist zudem frei zugänglich von aussen!
Hallo Rolandwaf,
Der Vermieter muss immer erst schriftlich benachrichtigt werden mit Fristsetzung zur Wiederherstellung und Ankündigung einer Minderung.
Und diese 5- 10% Minderung, das liegt immer im Ermessungsspielraum des Gerichts.
Zur Sicherheit einen Anwalt fragen oder noch besser, in den Mieterschutzbund eintreten. Da sitzen Fachleute, die kompetent beraten für einen kleinen Beitrag im Jahr.
Viel Glück
Huftier