Mietminderung wegen defekter Heizung

Guten Tag,
ich wohne in einer 3er WG und 2von uns haben seit Anfang 2009 keine funktionierende Heizung mehr. Wir haben in jedem Zimmer einzelne Gasöfen, in einem zimmer wurde er ausgebaut (November 2008) mit der Zusicherung baldmöglichst einen neuen einzubauen. In der Küche lässt sich der Ofen nichtmehr starten und in meine Zimmer besteht ein Abgasleck. (das alles hat der Kaminkehrer auch ca. im April 2009 festgestellt und an die Vermieterin wietergeleitet)
Das Badezimmer besitzt garkeine Heizung und im dritten Zimmer funktioniert sie (noch) tadellos. seit September 2009 sind wir dabei der Vermieterin Druck zu machen das die Heizung erneuert wird (nachdem die vereinbarten Sommermonate für die erneuerung nicht genutzt wurden), aber bisher haben wir nichts außer Lippenbeknntnisse bekommen. Nun Haben wir die Miete um 66% gekürzt (2Bewohner zahlen nichts mehr da ihre Zimmer nicht beheizbar sind) ist das rechtens bzw. zu wenig gekürzt? Geht das kürzen auch rückwirkend ab September (weil da wurde es ja schon kälter). Heizlüfter sind auch nicht möglich, da das die Stromleitungen nicht mitmachen (mal ganz abgesehen von der Stromrechnung)

Liebe Grüße
und vielen Dank im Vorraus
Daniel

In so einem Fall hilft nur noch eine „einstweilige Anordnug“ (vom Amtsrichter) die den Vermieter unter Androhung von Zwangsgeld dazu anhält die Heizung unverzüglich instand setzen zu lassen ,ggf.Mieterschutzbund befragen.

Ist das ernst gemeint?
Dürfen Gasöfen eigentlich noch repariert oder neu eingebaut werden oder muss das komplett erneuert werden (zentraler Ofen?)?
Interessant ist auch, dass ein Abgasleck in einem mechnisch nicht belasteten Rohr entstehen kann… das lässt ja doch auf die gesamt Bausubstanz zurückführen oder?

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Natürlich muß vor einer Reperatur der Gesamtzustand der Anlage ,sowie der technische Stand berücksichtigt werden.Zu diesem Zweck empiehlt es sich einen Fachmann zu kontaktieren der die Anlage vor Ort in Augenschein nimmt.