Mietminderung wegen erhäbliche Mängel

Hallo,

ich bin Student und wohne in einen Studentenwonheim welches neu errichtet worden ist seit 15.10.2012.

Fehler im gesammten Haus:

Nach einer Woche viel das Warmwasser für 3 Wochen aus. Fehler war das beim Anschluss des durchlauferhitzers die Rohre nicht gespült wurden.
Den Versprochenen Internetanschluss bekammen wir erst 1,5 Monate später.
Den PC der bei einzug bereitgestellt werden sollte wurde erst paar Tage vor Weinachten ausgeliefert.
Die Heizung funktioniert nur Sporadisch bzw. garnicht bei Minusgraden Heizung ohne Funktion.
Mitte Februar wurde die Heizung wieder instandgesetzt.

Fehler in meinem Appartment:frowning:die immer noch nicht beseitigt worden sind)

Die Heizung funktioniert immer noch nicht einwandfrei, da die einschalter für die Heizung vom Monteur vertauscht worden sind und keiner sich darum kümmern will.
Die Heizung funktioniert auch Tagsüber nicht. Nur Abends.
Das Fenster im schlafbereich läßt sich immer noch nicht Kippen geschweige den öffnen, da man es im nachhinein nicht ohne weiteres schließen kann, fehler wurde in der Einzugswoche gemeldet bis heute war keiner da.

Nun hatten wir eine Versammlung und die Hausverwaltung sagt ihr bekommt 100€ als Entschädigung für den gesammten Zeitraum.

Nun bin ich der Ansicht uns mit 100€ abzufertigen ist eine Unverschämtheit und wollte mich erkundigen was ich da machen kann bzw. welcher betrag da angemessen wäre.

Hallo, dazu kann ich leider keine Aussage machen.

Eklis64

Hallo,
Mängel müssen immer schriftlich mit Fristsetzung dem Vermieter mitgeteilt werden. Reagiert dann dieser nicht, hat man das Recht auf Minderung.
Wieviel in Deinem Fall gemindert werden kann, würde ich mir beim zuständigen Mieterbund erfragen, da bist Du auf der sicheren Seite.

Gruss Huftier

Was erwarten Sie denn?

so wie ich gelesen habe für jeden monat in dem die Heizung nicht funktioniert 20% Mietminderung.
Da diese aber aber hin und wieder eher selten funktioniert hat bin ich bei 3 Monaten je 20% und zzgl. weiterer angemessener Entschädigung, da Warmwasser für 3 Wochen ausgefallen ist. Wenn soetwas in einem privaten Haushalt passiert ist der Handwerker binnen 24h vor Ort.

Ich denke einen Entschädigung auf 1 1/2 Monatsmieten für diese Mängel, welche immer noch nicht beseitigt worden sind ist angemessen.

Ist dies zu hoch gesetzt?

Was erwarten Sie denn?

Lasssen Sie es mal auf einen Prozess ankommen!

Mängel Abstellung per Einschreiben / Rückschein verlangen , Frist setzen , i.d. R 14 Tage
Wenn dann nicht passiert , Miete ab diesen Zeitpunkt angemessen mindern.

hab ich überhaupt chancen einen solchen Betrag zu erhalten? Oder ist dies zu hoch gesteckt?

Lasssen Sie es mal auf einen Prozess ankommen!

Hallo,leider kann ich da nicht weiter helfen.LG

Hallo, sorry für die lange Beantw.zeit. Will nicht alle Fälle extra aufdröseln. Bilden Sie mit den Mitbewohnern eine Interessengemeinschaft und gehen Sie als Int.gem. zum Rechtsanwalt, sie werden dann als 1 juristische Person behandelt, dann ist die Sache auch bezahlbar.–Ich halte 2-3 Monatsmieten als Entschädigung für angemessen, insbesondere, da das Internet nicht funktionierte, was für einen Studenten absolut erforderlich ist, um die Prüfungen zu bestehen.- Gruß, Achim