Mietminderung wegen fehlender Duschwanne?

Wir haben für unsere Tochter am 1.1.11 eine komplett sanierte Wohnung, 50 m², in Hamburg gemietet.

Nun haben wir mit dem Vermieter einige Probleme: Das Badezimmer ist nur 2,20 m² groß. Die Dusche hat keine Wanne, ist nur ebenerdig gefliest mit Gefälle zur Tür. Da der Abfluss nicht ausreichend Wasser abführt, ist es nicht möglich zu duschen ohne das das gesamte Badezimmer und Teile des Flurs unter Wasser stehen. Dem Vermieter haben wir mündl. und schriftl. schon darauf hingewiesen , zumal die Türrahmen aufquellen. Uns wurde mehrmals versprochen, dass eine Duschkabine eingebaut würde. Es passiert nichts.

Das zweite Problem besteht darin, dass unsere Tochter kein Fernsehempfang hat. Die Miete beinhaltet Kabelfernsehanschluss.

Nun meine Frage: Da seitens des Vermieters die Mängel nicht behoben werden, haben wir die Möglichkeit die Miete zu kürzen? Wenn ja um wieviel %.

Hallo,

eine Mietminderung ist sicherlich gerechtfertigt.
Wichtig dabei ist es, den Mieter noch einmal schriftlich im Vorfeld darauf hinzuweisen, dass mit einee Mietminderung zu rechnen ist.
Wieviel % in einem solchen Fall üblich sind vermag ich nicht zu sagen. Vom Gefühl her 15 % der Kaltmiete.

Bezüglich des Fernsehens würde ich zur Anschaffung eines DVBT Empfängers raten. Den habe ich selbst auch angeschafft. Einmalige Kosten von 40 Euro für die beiden Geräte u. nie wieder an Kabelgebühren etc.

Hoffe ich konnte ein wenig weiter helfen.

Viele Grüße
Jana Klein

Hallo, wegen der nicht benutzbaren Wanne kann deine Tochter 15-20% der Kaltmiete kürzen- muss dies aber erst schriftlich androhen - mit Fristsetzung. Bezügl. Fernsehempfang würde ich mir ein Angebot über eine Alternative einholen und diese Kosten dann von der Miete absetzen - auch noch vorheriger Androhung mit Fristsetzung.

Viele Grüße
Rüdiger Kühn

Hallo,

vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.Wir werden den Vermieter schriftl. auffordern die Mängel zu beseitigen und schon mal eine Mietminderung ankündigen.

Freundliche Grüße
U. Schumacher

Hallo,

erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Wir werden den Vermieter nun nochmal anschreiben und ihm eine Frist setzen und schon mal die Mietminderung ankündigen.

Freundliche Grüße
U. Schumacher

Wegen der Dusche gibt es keine Möglichkeit der Mietminderung. Der Gesetzgeber sieht nur vor, dass nur bei einer Verschlechterung der Mietsache auch die Miete sinken muss. In Ihrem Fall heißt es: Wie besichtigt, so angemietet.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/minder…

Wegen des Problems mit dem Kabelanschluss sollte man zuerst Nachbarn befragen, wie deren Empfang funktioniert, bevor der Vermieter für den Nichtempfang zur Rechenschaft gezogen werden kann.

ja, selbstverständlich. jedoch nicht ohne unterstützung eines mietrechtsanwaltes! weitere „ratschläge“ meinerseits wären unprofessionell, der mietvertrag muss eingesehen werden können, fotos wären mehr als hilfreich.
sie können dem vermieter schon einmal eine frist bis zur mängelbehebung stellen + die mietminderung sowie das aufsuchen des ra in aussicht stellen, sagen wir einmal zwei wochen, bis ende märz - manchmal geschehen dann bereits „wunder“.
mfg,
udo meyer

Hallo,

um ganz sicher beim Mindern zu gehen den Mieterverein befragen.

Bei nicht nutzbarer Dusche oder Badewanne gibt es Spannen von 3 - 20 % Mietminderung.
Das kommt auf den Fall an.
Wenn Kabelanschluss bezahlt wird und dieser nicht zur Verfügung steht, wird eben der Betrag gekürzt.
Der Mieter kann dann ggf. auf DVB-T ausweichen und stellt
nach einer letzten Aufforderung mit Fristsetzung die Zahlung der Kabelgebühr (diese ist mir leider nicht bekannt .Sind wohl um die 20 Euro was Kabelfernsehen kostet - mehr aber nicht.
Deswegen können die Nebenkosten direkt um entsprechenden Betrag gekürzt werden.

Wichtig für eine Minderung (Dusche) ist, das eine Frist gesetzt wurde, die Mängel zu beseitigen! Hinweisen allein reicht nicht !

Viele Grüße

ja. Sie setzen dem Vermieter eine angemessene Frist für die Behebung der Mängel und kündigen die Mietminderung an (durchführbar ab Fristablauf). Über deren Höhe bekommen Sie vom Mieterverein Auskunft.

Alles Gute!

Hallo Lumenwatt! …Ansi-Lumen mit x Watt?..OK!

Also…das es soetwas überhaupt noch gibt…ich bin wirklich entsetzt!!!
Ein " nicht funktionierendes " Badezimmer? (2,2qm?) unglaublich! Aber ich hatte auch mal ein Badezimmer mit diesen „Ausmassen“! Wenn man sich den Hintern abwischen wollte , machte man fast einen Kopfsprung in die „vorhandene“ Duschtasse!
Ebenerdiger Duschzugang ist schon ok , aber 1,) das Abwasserrohr sollte schon so dimensioniert sein , dass es das Wasser aus der Dusche schon min. 2mal schafft , ab zu transportieren…2.) müsste das Gefälle schon zu einem mittigen Ablauf fallen und nicht , dass das Wasser nach anderen Richtungen läuft - wie z.B. in die Wohräume!!
Die Schäden an den Türen hat alleine der Vermieter zu treagen!
Ich sach immer Fotos zu machen zu demonstrationszwecken. „Schaut , wo das Wasser hinläuft“!
Eine Mietminderung von 50% der Miete ist allein schon wegen des Badezimmers - wenn man es denn so nennen darf!- drin!
Das Thema TV-Anschluss erklärt sich von selbst.
Wenn lt. Mietvertrag zugesichert wurde , daß ein Kabelanschluß erreichbar ist , dann hat er schlichweg auch zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Punkt!
Schreibe dem Vermieter (Einschreiben) das Du die Miete um min. 50% minderst , für den Fall , dass nach einer Frist von 10-14 Tage ncihts passiert ist.
Sollte dann noch immer keine Abhilfe geschaffen worden sein -(und davon gehe ich aus )- Du Fachleute mit der Mängelbeseitigung beauftragen wirst!
Und dass er dann die Rechnung für die beauftragten Handwerker zu tragen hat.
Für den Fall , dass du in Vorleistung der Rechnungen herangezogen wirst ist es wichtig , dass du die Mängel dokumentierst! (mit Bildern , Zeugen und ev. auch deinen Anwalt)
Darf ich fragen , wie hoch die KM in HH ist…und ist das gerechtfertigt?
Bei meiner Wohnung , die ich seit 01.03 2011 gemietet habe liegt die Kaltmiete bei 3,7E/qm. Ich bezahle für 78!qm 290€ Kalt und noch 70€ NK.
Gas , Strom und Telefon kommt natürlich noch drauf - ich könnte mir aber denken , dass man in Hamburg …je nachdem , wo man wohnt…mal locker das 3-4fache berappen muss , oder?
Viel Erfolg und schreib mir mal , wie die Sache ausgegangen ist , ja?
GLG Frank

hallo,

also, zum einen bedarf es jetzt der schriftlichen festlegung einer frist, bis wann die schäden beseitigt werden müssen.

falls keine beseitigung passieren sollte: mietminderung in eben diesem schreiben „anmelden“ und ab dem genannten zeitpunkt auach durchführen.

was die höhe der mietminderung angeht: einfach mal googeln - die gerichte entscheiden da aber nicht einheitlich, zb:

http://www.mietrecht-information.de/Mietminderung-An…

viele grüße,
mannheim13

Hallo aus Bernburg,

soll ihre Tochter zum 1.11.2011 einziehen? Dann hat der Vermieter noch ausreichend Zeit vorhandene Mängel zu beseitigen und sie keine Rechte.

Hallo Lumenwatt,
ich kann Dir nur empfehlen, Dich an den Mieterverein zu wenden.

Zunächst einmal:
Mängel dem VM schriftlich (am besten per Rückschreiben) mitteilen, Frist zu Behebung setzen (14 Tage) und schon ankündigen, daß Du die Mängel nach Verstreichen der Frist selbst durch Fachleute beheben läßt und die Kosten von der Miete in Abzug bringen wirst.

Mietkürzungen sind ein probates Mittel, beheben aber in der Regel die Mängel nicht.

In jedem Fall bleibt Dir der Gang zum Mieterverein nicht erspart.

*winke philine

Ich war leider abwesend, kann aber leider auch jetzt nicht weiterhelfen