Mietminderung wegen feuchter Garage

Hallo,

meine Mieterin hat mich im Winter darauf aufmerksam gemacht das sich an den Wänden der Terrasse Feuchtigkeit gebildet hat. Wir haben in Absprache abgewartet bis es nun draussen soweit trocken ist damit wir nun schauen können wo die Feuchtigkeit herkommt.
Die Terrasse ist auf der Flachdachgarage - rundrum Aufgemauert und mit Fliesen bedeckt. Seitlich befindet sich der typische Sockel auch gefliest. An diesem befindet sich eine Silikonfuge die nicht mehr dicht ist - sodass nun feuchtigkeit rein ist und nun Wasserränder ca. 10cm hoch zu sehen sind.
Nun hat sie letzte Woche gemeint das die Garage darunter nass sei.
Ich bin hingefahren und habe mir das angeschaut. Tatsächlich ist die Decke der Garage nass.
Ich habe gesagt das ich mich am Montag um einen Handwerker kümmere der sich dem Fall annehmen soll.
Nun meinte sie das sie nächsten Monat die Miete um 50€ kürzt da sie die Terrasse nicht nützen könnte…

Kann sie das überhaupt??? Achso - sie zahlt 450€ KM ( 610€ WM) und über einen sep. Vertrag für die Garage 100€.

Sie kam mit der Aussage daher das Ihr ka auch die ganzen Sachen die in der Garage stehen ( das ist allermöglicher Sch… und KEIN Auto!!!) kaputt gehen würde da die Garage feucht sei…

Wie ist hier die „Rechtslage“???
Bitte um Hilfe

hallo,

das weiß ich leider auch nicht.

ich hatte auch nicht angegeben, expertin im bereich mietverhältnisse zu sein. tut mir leid!

gruß
kristin

Kann leider nicht helfen. Bin kein Fachmann.

GM

Also ich will ja nix falsches sagen aber ich glaube das mit der Mitminderung ist Unfug.Zum 1. gibt es Vorgeschriebene Prozentsätze bei Mietminderungen die man einhalten sollte und desweiteren weiß ich nicht warum die Terrasse nicht nutzbar sein sollte.Die Wände sind feucht und die Terrasse ist ja nicht einsturzgefährdet.

Soweit ich weiß muss man auch die Möglichkeit geben die schäden beseitigen zulassen bevor man die Miete kürzt.
Wenn die Wasserflecken an der Decke sind ist das nicht mal ein Grund die Miete für die Garage zukürzen es sei denn es läuft in Bächen von der Decke.

Nun aber mal was anderes warum hat man keine rechtschutzversicherung und nen guten Anwalt wenn man privat vermietet ohne Hausverwaltung.

Hallo,

ich kann hierauf leider keine Antwort geben. Ich bin kein Rechtsanwalt. Bitte suchen Sie sich einen anderen „Experten“. Tut mir leid, dass ich nicht helfen kann.

Gruß

Hallo Martina, leider kann ich Dir nicht weiter helfen. Bin keine Expertin, nur Interessierte.
Gruß Uschi Lüllmann

Guten Tag,

tut mir leid, aber bei Rechtsfragen würde ich mich immer an einen Anwalt für Mietrecht wenden.

LG