Mietminderung wegen feuchter Wände

Hallo. Wir haben eine neue Räumlichkeit
für gewerbliche Zwecke gemietet. Sechs Wochen später stellten wir fest, dass eine Aussenwand feucht ist, was man sehr gut von innen sehen kann. Als ich mir die Wände von aussen angesehen habe, konnte man deutliche Risse erkennen. Ich habe Fotos davon gemacht und sie dem Vermieter geschickt. Der kam dann auch vorbei und sah sich die Wand in den Räumlichkeiten an und meinte, dass er nicht der Meinung wäre, dass die feuchtigkeit von aussen käme. Er beauftragte einen Handwerker, der sich den Schaden ansah und uns Mitteilte, dass dies von aussen käme und man derzeit wegen der Wetterlage nichts dagegen unternehmen könnte. Der Vermieter teilte uns dann schriftlich mit, dass wir uns noch 6 bis 8 Wochen gedulden müssten was man machen kann, da ja nicht geklärt sei, woher der Schaden kommt. Ein Blick unter den vom Vormieter gelegten PVC-Belag zeigte, dass sich schon Schimmel gebildet hat. Somit muß der Schaden schon älter sein, zudem die Räumlichkeit 2 Jahre leer stand. Zur Zeit unseres Einzugs war es draußen schon länger trocken und wir konnten den Schaden somit nicht erkennen, erst als es draußen längere Zeit Nass war (Schnee & Regen). Wir zahlen die gesamte Miethöhe, obwohl wir nun dieses Problem haben. Müssen wir wirklich warten bis das Wetter es zulässt etwas zu unternehmen, oder haben wir die Möglichkeit, die Miete zu mindern, solange nichts passiert ist? Wenn ja, um wieviel Prozent können wir kürzen?

Hallo,
sehr gut ist schon mal, daß der Vermieter schriftlich zugesagt hat, dass in 6 bis 8 Wochen etwas gegen die Feuchtigkeit unternommen wird.
Diese Frist muss abgewartet werden.
Wenn in 8 Wochen nichts passiert, kannst Du schriftlich eine Nachfrist von vielleicht 2 Wochen setzen mit dem Hinweis, dass Du künftig und auch rückwirkend (Datum der Feststellung der Feuchtigkeit)die Miete minderst, und zwar um 10 %.
Sollte dauerhaft nichts passieren, hast Du die Wahl: entweder weiterhin mindern oder kündigen.
So viel ich weiss, ist Feuchtigkeit ein Grund zur fristlosen Kündigung, zumindest in Wohnräumen.
LG Huftier

Hallo! Ich weiß nicht warum ich dort als Experte stehe, weil ich kein Rechtsanwalt bin. Auf jeden Fall sollten Sie die Miete kürzen und da haben Sie auch Recht zu…je nachdem 10-20%. Es ist eine Frechheit, daß die das nicht vorher behoben haben. Bitte ALLES schriftlich machen, falls es zu (mehr) Problemen kommt - hilft es nichts. Entweder zum Mieterschutzbund - haben Sie eine Rechtschutzversicherung und Notfalls zum Rechtsanwalt. Aber so lange er bereit ist den Schaden zu beheben, würde ich nur die Miete kürzen - zuviel Ärger will man doch auch nicht haben, Sie wollen ja dort weiter bleiben, oder. Gruß Anka

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Hallo,

wichtig ist dann die Ursache zu erkennen und diese zu beseitigen.
http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/maengelbeseitigu…

Mit freundlichen Grüssen
mauertrocken.de

Hallo!
Leider kann ich Ihnen nicht weiter helfn,da es sich um gewerbliche Räume handet und ich nicht weiß,wie die Sachlage da ist.
Liebe Grüße Sonja

Hallo Wolle,
zum Thema Außendwand und Frist zur Beseitigung der Mängel:
Das Wetter spielt bei Arbeiten an der Aussenfassade eine große Rolle. Deshalb sollte die Zeit zur Mängelbeseitigung gegeben werden.

Die Frist sollte nicht überschritten werden. Hier ist auch wieder das Wetter zu beachten.

Die Mietminderung ist nur dann zulässig wenn Einrichtungsgegenstände beschädigt werden oder gar die Arbeit nicht mehr möglich/beschränkt möglich ist.

Hier ein Link bzgl. Mietminderung bei Feuchtigkeit:
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_feuchti…

Wichtig ist die Dokumentation des Schadenhergangs, falls der Boden oder die Tapeten beschädigt werden.

Vor allem wenn unter dem PVC-Belag Schimmel ist, ist das dem Vermieter ebenfalls mitzuteilen.

Sonst wird der Schaden gar dem aktuellen Mieter zugerechnet.

Viele Grüße IP

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