Hallo.
Mieterin hatte über den
Winter große Probleme mit Feuchtigkeit in der Wohnung. Durch
langanhaltenden Regen (und Tauwasser vom Schnee) wurden die
Außenwände feucht und in der Wohnung „lief“ das Wasser regelrecht in
Sturzbächen von der Wand. Daraufhin schimmelte die Wand. Nach
Recherchen und Kontakten zu Nachbarn, weisen alle Wohnungen von
diesem Vermieter diese Mängel auf. Der Vermieter schlug sofort nach
Bekanntgabe des Feuchtigkeitsproblemes eine Mietminderung in Höhe von
21 % vor. Mit einem Schreiben vom Februar, hob er die Mietminderung
zum 30.4.11 auf.
Kann er das einfach? Darf er über den Sommer
wieder die normale Miete verlangen? Wenn es wieder kälter wird, geht
doch das ganze Theater wieder los?!
Dazu muss gesagt werden, dass die
Mieterin vorbildlich täglich ordentlich lüftet.
Des Weiteren will der Vermieter Tapete an diese Wand anbringen. Ist ja eigentlich quatsch, da durch den Kleber und die Tapete eine Nährgrundlage für Schimmel geschaffen ist. Bisher sind die Wände nur geputzt. Kann man sich dagegen wehren und sagen das man es nicht möchte?
Auch schreibt der Vermieter in seinem Schreiben, dass nach „Ausbesserung“ der verschimmelten Wand, alle zukünftigen Schäden vom Mieter zu tragen sind. Das darf er doch nicht oder??? Die Möbel des Mieters, die einen Schaden davon getragen haben, ersetzt ja der Vermieter auch nicht.
Im Winter wurde nach Anraten des Vermieters schon teure Schimmelfarbe gekauft, die leider keinen Erfolg erzielte. Kann das Geld vom Vermieter wieder verlangt werden?
Leider hat der Mieter momentan nicht das Geld auszuziehen. Dies wäre erst gegen Ende des Jahres der Fall.
Vielen Dank für Eure zahlreichen Antworten.