Liebes Forum,
folgender Fall.
Vermieter V vermietet Wohnung in einem Neubaukomplex. Innerhalb des Komplexes gibt es sieben Treppenhäuser (sozusagen sieben Adressen) mit jeweils ca. 21 Mietparteien.
Mieter M ist Mieter einer dieser Wohnungen.
In dem Objekt ist es in letzter Zeit (mitunter täglich) zu Einbrüchen in die dazu gehörige (mit den Treppenhäusern verbundene) Tiefgarage und die Kellerräume gekommen.
V ist nun nachweislich eine Art „Generalschlüssel“ abhanden gekommen, der zumindest für alle Treppenhäuser passt.
M möchte (wie im übrigen auch die anderen Mieter) nun erreichen, dass der V die Schließanlage tauscht.
Kann M hierzu die MIete mindern, um Druck aufzubauen, diesen „Mangel“ abzustellen?Wenn ja: Was wäre angemessen? 10%?
Wenn nein: Was könnte M sonst tun?
Besten Dank!Schildmann