Mietminderung wegen Generalschlüsselverlust?

Liebes Forum,

folgender Fall.

Vermieter V vermietet Wohnung in einem Neubaukomplex. Innerhalb des Komplexes gibt es sieben Treppenhäuser (sozusagen sieben Adressen) mit jeweils ca. 21 Mietparteien.

Mieter M ist Mieter einer dieser Wohnungen.

In dem Objekt ist es in letzter Zeit (mitunter täglich) zu Einbrüchen in die dazu gehörige (mit den Treppenhäusern verbundene) Tiefgarage und die Kellerräume gekommen.

V ist nun nachweislich eine Art „Generalschlüssel“ abhanden gekommen, der zumindest für alle Treppenhäuser passt.

M möchte (wie im übrigen auch die anderen Mieter) nun erreichen, dass der V die Schließanlage tauscht.

Kann M hierzu die MIete mindern, um Druck aufzubauen, diesen „Mangel“ abzustellen?Wenn ja: Was wäre angemessen? 10%?
Wenn nein: Was könnte M sonst tun?

Besten Dank!Schildmann

Hallo,

Kann M hierzu die MIete mindern, um Druck aufzubauen, diesen
„Mangel“ abzustellen?Wenn ja: Was wäre angemessen? 10%?

für eine nicht verschließbare Wohnungstür gab es mal 5%, für einfache Türbeschläge (statt Sicherheitsbeschlägen) 0%. Da wird man sich schon eine gute Begründung einfallen lassen müssen, warum es für einen verlorenen Generalschlüssel mehr geben sollte, mit dem man nicht einmal in die Wohnung kommt.

Gruß
C.