angenommen sei in der Stadt Gießen* wird auf dem Uniklinikgelände
durch das Klinikum ein Parkplatz abgerissen und stattdessen ein 5-stöckiges Parkhaus (Bauzeit etwa 4 Monate) errichtet bei dessen Bau Staub und Lärm, von morgens 7Uhr bis abends 19Uhr, von Montag bis Samstag, die angrenzenden Bewohner des 10-stöckigen Wohnheims (durch Auszubildende und Angestellte bewohnt, die auch Nachtschichten haben, und ca.20m von der Baustellengrenze entfernt) stört.
Ist hier eine Mietminderung möglich?
nichts Genaues weiß man nicht. Der gesunde Menschenverstand sagt nein, wenn der Vermieter eh nichts dagegen tun kann, das OLG Hamburg, berühmt-berüchtigt für obskure Urteile, hat schon mal einen Vermieter dazu verdonnert, eine Mietminderung hinzunehmen. Andere OLG sind daran aber nicht gebunden, die dürfen durchaus den Einzelfall würdigen.
angenommen sei in der Stadt Gießen* wird auf dem
Uniklinikgelände
durch das Klinikum ein Parkplatz abgerissen und stattdessen
ein 5-stöckiges Parkhaus (Bauzeit etwa 4 Monate) errichtet bei
dessen Bau Staub und Lärm, von morgens 7Uhr bis abends 19Uhr,
von Montag bis Samstag, die angrenzenden Bewohner des
10-stöckigen Wohnheims (durch Auszubildende und Angestellte
bewohnt, die auch Nachtschichten haben, und ca.20m von der
Baustellengrenze entfernt) stört.
Ist hier eine Mietminderung möglich?
Ja, der VM kann sich die Minderung beim Verursacher wieder holen. Also mit VM reden, ansonsten Mieterverein oder Anwalt konsultieren