Liebes Forum,
bedingt durch die Erneuerung der Heizungsanlage kam es zu einem 2-tägigen Ausfall der Heizung Anfang Oktober.
Die monatliche Kalt/Warmmiete beträgt 300/420 Euro.
Mit welcher Mietminderung ist zu rechnen?
Vielen Dank und nochmals schönes Wochenende.
Liebes Forum,
bedingt durch die Erneuerung der Heizungsanlage kam es zu
einem 2-tägigen Ausfall der Heizung Anfang Oktober.
Die monatliche Kalt/Warmmiete beträgt 300/420 Euro.
Mit welcher Mietminderung ist zu rechnen?
Sinnvollerweise nichts es sei den dauerhaft unter 18°C
Wolfgang
Vielen Dank und nochmals schönes Wochenende.
Hallo Wolfgang,
an 2 Tagen war es wohl unter 18 Grad. Genau diesen Wert haben die Mieter auch angegeben und die komplette MONATSMIETE um 30% gemindert, d.h. statt 420 Euro ganze 126 Euro weniger gezahlt.
Angeblich laut Rücksprache mit dem örtlichen Mieterschutzverein!
Wurde da etwas falsch verstanden?
Gruß
Bernd
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Hi,
ich habe zwar auch gerade eine Frage zur Mietminderung gestellt.
Aber ich frage mich, warum sich jemand über ganze ZWEI Tage aufregen kann, und diese nicht bei Aussentemperaturen um die null Grad Celsius.
Wenn etwas kaputtgeht, und sich der Vermieter nicht darum kümmert, dann würde ich vielleicht auch so denken.
Wenn er aber die Heizungsanlage erneuern lässt, was ultimativ auch dir zugute kommt, warum dann - wegen 2 tagen! - so ne Aufregung drum machen???
gruss, auch wenn off topic,
isabel
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Liebes Forum,
bedingt durch die Erneuerung der Heizungsanlage kam es zu
einem 2-tägigen Ausfall der Heizung Anfang Oktober.
Die monatliche Kalt/Warmmiete beträgt 300/420 Euro.
Mit welcher Mietminderung ist zu rechnen?Sinnvollerweise nichts es sei den dauerhaft unter 18°C
Hallo,
meines Wissens nach wird bei Minderung die Netto-Kaltmiete zugrundegelegt, und nicht wie du es beschrieben hast, die hier genannten 420 € Warmmiete.
Mir persönlich erscheinen 30% der gesamten Monatsmiete für zwei Tage recht viel.
Wie war denn das Wetter und die Außentemperaturen an den beiden betreffenden Tagen? Vielleicht ergibt sich daraus ein Hinweis, wie stark die Temperaturen in der Wohnung abgesunken sein könnten (unter 18°C…)?
Hallo Wolfgang,
an 2 Tagen war es wohl unter 18 Grad. Genau diesen Wert haben
die Mieter auch angegeben und die komplette MONATSMIETE um 30%
gemindert, d.h. statt 420 Euro ganze 126 Euro weniger gezahlt.
Angeblich laut Rücksprache mit dem örtlichen
Mieterschutzverein!
Wurde da etwas falsch verstanden?
Gruß
Bernd
viele Grüße,
i.
Hallo,
ein ähnliches Problem habe ich heute - während eienr Wohnungsbesichtigung bei anderen Mietern - lösen dürfen. Mieter zahlt sogar 50 % der Mieter nicht, weil 4 Tage die Heizung bei 16 Grad Außentemperatur ausgefallen ist. Der Hinweis zur Mietminderung war einem Buch entnommen.
bedingt durch die Erneuerung der Heizungsanlage kam es zu
einem 2-tägigen Ausfall der Heizung Anfang Oktober.
Die monatliche Kalt/Warmmiete beträgt 300/420 Euro.
Mit welcher Mietminderung ist zu rechnen?
Eine Mietminderung errechnet sich im Allgemeinen aus dem Grund des Mangels, hier dem Ausfall der Heizung. Ob ein Heizungsausfall zur Mietminderung für zwei Tage - derzeit - zur Mietminderung berechtigt - sofern nicht gleichzeitig Warmwasser ausfällt - darf man durchaus bestreiten.
Nun kann man natürlich die Miete um 30 % mindern. Aber. Bei monatlich 420 EURO ist die Mietminderung von 30 % eben 126 EURO für 30 Tage. Und nicht 126 Euro insgesamt. Die Mietminderung beträgt hier 126/30x2= 8,40 €.
Generell muss hingewiesen werden, dass Mietminderungen sich auf die Monatsmiete beziehen und selbstverständlich sodann bei nur tagebedingtem Ausfall nur der Anteil gemindert werden kann.
Dies ist keine Rechtsauskunft im Sinne des RBerG. Die Auskunft stellt die Meinung des Autors dar, der als Berater in einem Mieterverin tätig ist.
Grüsse Günter
Hallo Wolfgang,
an 2 Tagen war es wohl unter 18 Grad. Genau diesen Wert haben
die Mieter auch angegeben und die komplette MONATSMIETE um 30%
gemindert, d.h. statt 420 Euro ganze 126 Euro weniger gezahlt.
Angeblich laut Rücksprache mit dem örtlichen
Mieterschutzverein!
Wurde da etwas falsch verstanden?
Gruß
Bernd
Liebes Forum,
bedingt durch die Erneuerung der Heizungsanlage kam es zu
einem 2-tägigen Ausfall der Heizung Anfang Oktober.
Die monatliche Kalt/Warmmiete beträgt 300/420 Euro.
Mit welcher Mietminderung ist zu rechnen?Sinnvollerweise nichts es sei den dauerhaft unter 18°C
Hallo,
meines Wissens nach wird bei Minderung die Netto-Kaltmiete
zugrundegelegt, und nicht wie du es beschrieben hast, die hier
genannten 420 € Warmmiete.
Hallo,
hier hat der BGH unter VIII ZR 225/03 entscheiden, dass die Mietminderung von der Warmmiete berechnet wird. Allerdingg führt diese Berechnung letztlich zu keinem Erfolg, weil die Vorauszahlungen geringer und die Nachzahlung höher wird.
Grüsse Günter
Mir persönlich erscheinen 30% der gesamten Monatsmiete für
zwei Tage recht viel.
Wie war denn das Wetter und die Außentemperaturen an den
beiden betreffenden Tagen? Vielleicht ergibt sich daraus ein
Hinweis, wie stark die Temperaturen in der Wohnung abgesunken
sein könnten (unter 18°C…)?Hallo Wolfgang,
an 2 Tagen war es wohl unter 18 Grad. Genau diesen Wert haben
die Mieter auch angegeben und die komplette MONATSMIETE um 30%
gemindert, d.h. statt 420 Euro ganze 126 Euro weniger gezahlt.
Angeblich laut Rücksprache mit dem örtlichen
Mieterschutzverein!
Wurde da etwas falsch verstanden?
Gruß
Berndviele Grüße,
i.
Hallo Günter,
habe Dir auch ne Mail geschrieben, da ich aber nicht sicher bin, ob sie ankommt, hier nochmals der Sachverhalt:
Meine Mieter behaupten (lt. Aussage Mieterschutz), dass die Brutto-Monatsmiete um 30% gekürzt werden darf, auch wenn die Heizung nur an 2 Tagen ausgefallen war.
An diesen Tagen war die Temperatur dann auch unter 18 Grad.
Was ist richtig und wo steht es geschrieben?
Kann ich die Mietminderung zurückfordern auch wenn sie über ein Jahr zurückliegt?
Der Heizungsausfall war übrigens Anfang September, also außerhalb der gesetzlichen Heizungsperiode.
Gruß
Bernd
Hallo,
hier im Brett nur ein Hinweis. Eine Mietminderung kann man nicht über einen Zeitraum durchsetzen, der nicht betroffen ist. Wenn z.B. jemand einen halben Monat keien heizung hat, kann er die Miete um 100 % für die Hälfte des Monats kürzen, also sind das 50 % der Gesamtmiete.
habe Dir auch ne Mail geschrieben, da ich aber nicht sicher
bin, ob sie ankommt, hier nochmals der Sachverhalt:Meine Mieter behaupten (lt. Aussage Mieterschutz), dass die
Brutto-Monatsmiete um 30% gekürzt werden darf, auch wenn die
Heizung nur an 2 Tagen ausgefallen war.
Die Rechtsprechung, dass von der Warmmiete gekürzt werden darf, gibt es erst sei der Veröffentlichung des Urteils des BGH XII ZR 225/03 vom 06.04.2005. Ein Mieter der schon vor einem Jahr die Auskunft erhalten hat, die erst seit April 2005 möglich hat wohl hellseherische Fähigkeiten. Deutlicher will ich hier nicht sein.
An diesen Tagen war die Temperatur dann auch unter 18 Grad.
Was ist richtig und wo steht es geschrieben?
Kann ich die Mietminderung zurückfordern auch wenn sie über
ein Jahr zurückliegt?
Ein Vermieter, dies allgemein, muss sofort gegen Mietminderungen vorgehen.
Der Heizungsausfall war übrigens Anfang September, also
außerhalb der gesetzlichen Heizungsperiode.
Generell spielt es keine Rolle, wann auf Grund der Raumtemperaturen eine Mietminderung möglich ist. Voraussetzung ist allerdings, dass an mehr als zwei Tagen die Außentemperaturen soweit sinken, dass selbst in den Sommermonaten oder im Herbst beheizt werden muss. Aber auch hier gilt, dass ein ganz erheblicher Unterschied darin besteht, ob um diese Jahreszeit oder mitten im Winter bei 10 Grad Minus die Heizung zwei Tage ausfällt. Wer so vorgeht, bei 18 Grad Außentemperatur hat wohl durchaus in den eigenen Räumen noch höhere Werte und benötigt eben Geld.
Dies ist keine Rechtsberatung im Sinne des RBerG und stellt die persönliche Meinung des Autors dar.
Grüsse Günter
Ihr kluger Vermieter schreibt
Nach Durchsicht der Bücher ist mir aufgefallen Daß sie mit 126.95 € Miete bzw Nebenkosten im Rückstand sind. Bitte gleichen Sie den Betrag bis zum … aus Danke.
In einem guten VM Mietvertrag gehört eine Klausel bezüglich der Verwendung von Zahlungen ohne Zweckbestimmung,
daß nicht Zweckbestimmte Zahlungen zuerst auf die Kosten dann auf die Zinsen dann erst auf den Rückstand von NBK und Miete erfolgt.
Ihr lieber VM
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