Hallo,
und zwar ist mein Problem, das bei mir kaum kaltes Wasser kommt und ich mich schon beim Vermieter beschwert habe. Das Ding ist, Warmwasser ist mit ordentlichem Druck vorhanden. Mein Vermieter schiebt das aber auf unsere Stadtwerke, das zu wenig Wasserdruck da sei. Trotzdem seh ich es als Einschränkung an. Zum bsp duschen, da tröpfelt das kalte Wasser raus, Warmwasser normal. Es dauert ewig bis da mal bissel mehr klates Wasser rauskommt. Und vielmehr ist es dann auch nicht, das problem ist aber erst seit ca nem halbem jahr, davor ging es ja auch komischerweise.
Kann ich da die Miete mindern? wenn ja, um wieviel Prozent?
Vielen Dank im Voraus
Hallo,
vor der Mietminderung ist immer wichtig, den Vermieter schriftlich zu informieren.
Passiert nix, dann nochmal erinnern mit Fristsetzung und dem Hinweis auf Mietminderung.
Wieviel % ist immer schwierig zu sagen, denn Gerichte entscheiden oft unterschiedlich.
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Tipp:
Hast Du schon mal bei den Stadtwerken nachgefragt wegen dem Wasserdruck??
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Tipp:
unter hanhoerster.de findest Du eine Mietminderungstabelle.
Alles Gute
Huftier
Hallo
Sagen wir es mal so ich würde nicht direkt die Miete mindern ich würde dem Vermieter Schreiben:
An die Vermieterin/ Vermieter Datum
Name
Straße
Ort
Mängelanzeige mit Minderungsankündigung
Mietobjekt: Eigene Adresse
Sehr geehrte/r Frau/Herr ,
wir möchten darauf hinweisen, dass wir folgende Mängel festgestellt haben :
Wir haben festgestellt das in der Wohnung das Wasser zu wenig Druck hat. Mit diesem Druck des Wassers ist ein Normales Duschen kaum möglich wir Bitten Sie diesen Mangel zu beheben.
Dieser Mangel mindern die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch.
Kraft Gesetz (§ 536 BGB) sind wir berechtigt, die Miete zu mindern.
Dies werden wir auch machen wenn Sie diesen Mangel nicht Beseitigen.
Wir bitte Sie, den Mangel bis spätestens zum (Oberes Datum + 15 Tage) zu beheben. Falls bis dahin keine Mängelbeseitigung erfolgt, behalten wir uns vor, einen Teil der Miete in Höhe der Minderung als Druckzuschlag bis zur Beseitigung zurückzuhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Das Zeigt dem Vermieter oder der Vermieterin das er/Sie sich jetzt darum kümmern muss .
Gruß Martin