Hallo,
angenommen, jemand bewohnt eine Dachgeschoßwohnung, in der jedes Zimmer ein Dachfenster hat und die Wohnräume zusätzlich noch ein normales. Das Dachfester im einen Wohnraum ist im Winter kaputtgegangen; also nicht das Glas, sondern das Fenster hat sich aus dem Rahmen gelöst. Es ist immer noch vorhanden, aber man kann es nicht aufmachen, da es sonst ganz rausfallen würde. Der Vermieter hat das auch registriert und mit den Worten „da muß ein neues Fenster rein“ bestätigt.
Mittlerweile ist es Ende April und es ist nichts passiert, der Vermieter wurde bisher nur zweimal darauf angesprochen und es kamen Sätze wie „Ich kümmere mich darum“. Man hat das Gefühl, daß er das etwas schleifen läßt, und würde gerne etwas mehr Druck machen, aber auf die sanfte Art. Wäre man in diesem Fall berechtigt, die Miete zu mindern?
Wie gesagt, es gibt noch ein anderes Fenster in dem Raum, allerdings ist das Dachfenster seitdem auch nicht mehr ganz dicht (schonmal Wasser reingekommen) und da es bald heiß wird, möchte man auch gerne mal richtig durchlüften, was mit dem anderen Fenster nicht erreicht wird.
MfG
Julia
Hallo,
angenommen, jemand bewohnt eine Dachgeschoßwohnung, in der
jedes Zimmer ein Dachfenster hat und die Wohnräume zusätzlich
noch ein normales. Das Dachfester im einen Wohnraum ist im
Winter kaputtgegangen; also nicht das Glas, sondern das
Fenster hat sich aus dem Rahmen gelöst. Es ist immer noch
vorhanden, aber man kann es nicht aufmachen, da es sonst ganz
rausfallen würde. Der Vermieter hat das auch registriert und
mit den Worten „da muß ein neues Fenster rein“ bestätigt.
Mittlerweile ist es Ende April und es ist nichts passiert, der
Vermieter wurde bisher nur zweimal darauf angesprochen und es
kamen Sätze wie „Ich kümmere mich darum“. Man hat das Gefühl,
daß er das etwas schleifen läßt, und würde gerne etwas mehr
Druck machen, aber auf die sanfte Art. Wäre man in diesem Fall
berechtigt, die Miete zu mindern?
Wie gesagt, es gibt noch ein anderes Fenster in dem Raum,
allerdings ist das Dachfenster seitdem auch nicht mehr ganz
dicht (schonmal Wasser reingekommen) und da es bald heiß wird,
möchte man auch gerne mal richtig durchlüften, was mit dem
anderen Fenster nicht erreicht wird.
MfG
Hallo Julia,
der VM muss schriftlich zur Mängelbeseitigung aufgefordert werden. Eine Frist von mindestens 14 Tagen muss gesetzt werden. Es kann hier eine Mietminderugn von nicht mehr als 3 % erklärt werden, eine höhere Mietminderung ist nicht zu empfehlen.
Gruss Günter