Mietminderung wegen klappernden Dachziegeln ?

Hallo,

Seit letzter Woche ist es sehr Stürmisch bei uns geworden.
Und bei etwas stärkeren Wind fangen die Außenwand-Ziegel bzw Schindeln stark an zu klappern so dass ich diese Nacht kein Auge zu bekommen habe.
Ich habe sogar ein Messgerät mitten im Schlafzimmer laufen lassen und habe Messwerte bis zu teilweise über 50dB gemessen.
Jetzt wollte ich diesbezüglich bei meinen Vermieter Druck machen vielleicht sogar mit Mietlinderrung drohen. Jetzt wollte ich mich mal erkundigen ob mir da jemand Recht gibt damit ich auf der Sicheren Seite bin. Für diese eine Fage wollte ich jetzt nicht unbedingt einen Anwalt aufsuchen bzw dem Mieterschutzbund beitreten.
Was auch interessant wäre, ob ich das schriftlich machen muss oder telefonisch ansprechen kann und dann einfach Teile der Miete behalten darf. Wieviel Prozent der Miete man da verlangen kann würde mich auch noch interessieren.
Vielen Dank schonmal !!!

Hallo Marvin,

eine Mietminderung muss immer schriftlich ausgesprochen werden. Du musst in dem Schreiben eine Frist setzten, um dem Vermieter die Möglichkeit zu geben den Mangel zu beheben. Ob in deinem speziellen Fall eine Minderung gerechtfertigt ist, kann ich nicht beurteilen. Ich an deiner Stelle würde den Vermieter anschreiben und auch mit Minderung drohen, und dann abwarten wie er reagiert. Die Höhe der Minderung würde ich erst mal offen lassen.

Ruhige Nächte
hubu

Hallo Marvin,
also ich würde schriftlich per Einschreiben dem Vermieter mitteilen das er den Mangel innerhalb von ca.4 Wochen beseitigen soll.Wenn er dem nicht nachkommt wird die Miete um ca.5-7Prozent gemindert,mehr nicht da das klappern ja nur bei Wind ist wenn ich richtig gelesen habe.Aber die Frist zur Beseitigung des Mangels muss dem Vermieter gegeben werden,erst danach mindern.
LG

HI,
zuerst Mietminderung schriftlich beim VErmieter ankündigen… „wenn bis dahin nicht, dann soundso viel weniger miete“, wobei der grund (lautstärke) ok ist, nur die höhe muss du klären, da gibt es tabellen.
lg
A

Hallo,
jeden Mangel musst Du schriftlich dem Vermieter mitteilen und eine Frist zur Abhilfe setzen. Erst wenn die Frist erfolglos vestrichen ist, kannst Du rückwirkend ab dem Datum Deines Schreibens mindern.
Nur wird der Vermieter nichts an dem Klappern ändern können.
Mindern kanst Du etwa 5- 10%.
Mit dem Mieterbund bist Du aber immer auf der sicheren Seite, der kostet auch nicht soooo viel.

Gruss Huftier

Hi danke für die Antworten, wo gibt es denn solche Tabellen bzw wo kann man sie einsehen ?

Danke für die ganzen Antworten.
Wie läuft das denn ab mit dem Mieterschutzbund ? Gehen die dann vor Gericht bzw tragen die Gerichtskosten oder wird sich ausser gerichtlich geeinigt ?

Habe jetzt im Netz mehrere Tabellen gefunden aber leider nie etwas zum Thema Dachziegel fassadenziegel und Klapper Geräuschen eher mehr zu Lärmbelästigung durch Nachbarn und Bauarbeiten…

Hallo!
Warum gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen? Evtl. bringt ein Gespräch vor einer tatsächlichen Mietminderung den erwünschten Erfolg und die Dachziegel werden wieder befestigt - auch im Interesse des Vermieters, denn ich denke, so könnte auch Nässe eintreten.
Gruß!

Hallo,

das ist nicht so einfach, weil besonders stürmische Winde nicht allzu häufig auftreten. Eigene Messungen werden auch nicht anerkannt; nur die von Fachleuten. Da sollte ein persönliches Gespräch eher fruchten…

MfG

Es reicht schon aus wenn es windig ist dann klappert es auch schon nur jetzt halt ziemlich extrem weil es die ganze nacht eher stürmisch war. Aber gerade im Winter/Frühjahr/Herbst ist es doch eh immer windig bzw stürmisch.
Mit der Verwaltung von der Wohnung bin ich bereits aneinander gestisch da bei der wohnungsabnahme kein Licht im Bad war. Als ich dann welches angebracht habe musste ich feststellen das die Decke leicht wellig und siffig war. Wurde dann mit ner Flasche Scheuer Milch und 50€ abgespeist.

Meint ihr ich sollte echt vorher mal anrufen und fragen ? Bin mir zu 90% sicher das die nicht einlenken werden.

Ps: meine Messung sollte auch nur ne Art Richtwert für euch sein, dass wenn es hart auf hart kommt ein annerkanner Gutachter eingeschaltet werden muss darüber bin ich mir im klaren.

Pps: es handelt sich um Schindeln an der Außenwand nicht um Dachziegel. Nässe ist hier kein Problem.

Nochmals vielen dank für die vielen und schnellen Konstruktiven Beiträge von euch allen !

Guten Morgen.
Leider kann ich da nicht weiter helfen.
LG

Danke für die ganzen Antworten.
Wie läuft das denn ab mit dem Mieterschutzbund ? Gehen die
dann vor Gericht bzw tragen die Gerichtskosten oder wird sich
ausser gerichtlich geeinigt ?

Hallo,

der Mieterbund kostet weniger als 100€/ Monat.
Die machen für Dich den Schriftverkehr gegen geringe Gebühr, Du kannst Dir immer rechtlichen Rat holen. Bei meinem Verein geht das auch mal per Telefon. So viel ich weiß, tragen die die Kosten für den ersten Prozess. Das kannst Du aber alles erfragen.

Viel Glück
Gruß Huftier
Das kannst Du aber alles erfragen.

Hallo,

vielleicht sollte man gegenüber dem Vermieter nicht immer gleich mit der Keule drohen. Ich halte es für besser, das Problem zu schildern und ihn auf die Unwettersituation hinzuweisen. Dann kann der Schaden nämlich über die Sturmversicherung abgewickelt werden.

Ob und wie hoch die Mietminderung ausfallen könnte, keine Ahnung!

Aber egal was: Immer alles schriftlich machen. Man kann es zwar telefonisch vorbesprechen, sollte aber die Ergebnisse mitteilen.

Viel Erfolg und guten Schlaf

Hallo,

eine Mietminderung beseitigt leider nicht das Klappern. Ich würde eine Frist setzen, den Mangel zu beheben und dann eine Messung durch einen Fachmann machen lassen. Das ist aber ziemlich teuer. Ansonsten kann man auch die Bauaufsicht vor Ort fragen. Die sitzen in der Regel in der Verwaltung, Rathaus etc.

hallo,

das ist auf jeden fall ein grund für mietminderung, wenn der VM dagegen was unternehmen kann udn wenn du ihm nun erstmal deine beschwerde höflich schilderst (immer schriftlich!!) und um schnelle beseitigung bittest. du musst ihm dazu natürlich eine angemessene frist einräumen.

du wartest dann diese frist ab und hakst ggf. nochmals nach. einfach miete jetzt schon einbehalten geht nicht. ich würde dir auch einen umgang mit dem VM empfehlen, der dieses ärgernis für dich nicht eskalieren lässt. du klingst als auf kontra gebürstet… :smile: vielleicht ist das aber nur deiner schlaflosen nacht geschuldet. informiere erstmal deinen VM, kannst ja parallel zu einems chreiben auch anrufen, dann geht das schneller.

viele grüße
mannheim13

ps: die genaue höhe der mietminderung für den fall, dass der VM in der frist nichts unternimmt, kenne ich leider nicht.

An den Fragesteller!
Schindeln sind ein gebräuchliches Material für Dachabdeckungen und auch für den Schutz der Hauswände.
Mir ist nicht bekannt, dass diese Art der Hausverkleidung nicht mehr gestattet ist. Ich nehme an, dass Sie in einem Altbau wohnen, der bei seiner Erbauung diese Art der Schutzverkleidung bekommen hat.
Vor allem in ländlichen Gegenden mit Schieferabbau findt man ganze Ortschaften, die mit Schiefer Schindeln
bedeckt sind und die klappern bei Wind. Es ist nicht anzunehmen, dass Sie mit einer Klage gegen diese Schindeln an dem Haus, in dem Sie wohnen, Erfolg haben werden. Da hilft nur noch Wohnungswechsel oder an dieses Geräusch gewöhnen.
Eine für Sie unbefriedigende Antwort, eine andere kann ich Ihnen nicht geben. Ein Anwalt, der sich Ihres Falles annähmen, der hat nur seinen Verdienst im Kopf, da rate ich Ihnen ab.
Mit freundlichem Gruß, Großer Sucher

Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Bitte informieren Sie Ihren Vermieter über die Geräusche beim Sturm. Sicher ist Ihnen der Vermieter dankbar, wenn sich größerer Schaden vermeiden lässt. Mit freundlichen Grüßen.

Ich wohne in keiner ländlichen gegen. Und ja es ist ein Altbau.

@großer Sucher: sicher das dies kein mietminderungsgrund ist ? Schliesslich fällt es doch unter Lärmbelästigung bei der wohnungsabnahme war es eher ruhig.

Ps: habe das Problem heute bei der Verwaltung angegeben man wolle sich melden und dies auch prüfen.

Hallo,

es gibt eine Grenze von 30 db.
Wenn die Geräusche diese Grenze überschreiten, ist das definitiv eine Lärmbelästigung die man nicht hin nehmen muss.
Die Lärmbelästigung müssen Sie dem Vermieter anzeigen, damit er diese beseitigen kann.
Eine Aufzeichnung der Lautstärke in ein sog. Lärmprotokoll über mehrere Tage ( auch Wochen ) ist
erforderlich.
Eine Frist muss man den Vermiteter nicht geben, schaden kann das aber nicht.
Wer kein Risiko eingehen will, kürzt die Miete nur unter Vorbehalt. Das heißt, Sie zahlen weiter die volle Miete, vermerken aber auf dem Überweisungsträger oder per Einschreiben, dass Sie die Miete rückwirkend kürzen, wenn der Mangel nicht behoben wird. Die Miete kann so unter Vorbehalt gekürzt werden, bis die Höhe der Minderung geklärt ist. Auf diese Weise sichern Sie sich Ihr Recht auf Mietminderung, riskieren aber nichts.
Die Höhe der Mietminderung ist leider von Fall zu Fall unterschiedlich. Eine Situation wie die von Ihnen beschrieben, ist mir auch noch nicht untergekommen.
Bei Lärmbelästigung sagt die Regel ca. 5 - 10 Prozent.
( Ist eine Inklusivmiete in Form einer Bruttokaltmiete vereinbart, so ist deren Betrag Ausgangspunkt der Berechnung. Ist eine Nettokaltmiete zuzüglich Vorauszahlungen für kalte und warme Betriebskosten vereinbart, so ist der Betrag der sich aus Nettokaltmiete zuzüglich der Vorauszahlung für die kalten Betriebskosten ergibt, der maßgebende Betrag
Achtung:
In der Rechtsprechung besteht keine Einigkeit. Auf der ganz sicheren Seite ist man, wenn man nur die Nettokaltmiete für die Minderung heranzieht ).
Kürzen Sie die Miete nicht so viel. Falls der Vermieter vor Gericht geht und das Gericht entscheidet das Sie zu viel gekürzt haben, müssen Sie die Diverenz erstatten.

Grüße