Mietminderung wegen Lärm durch Trittschall

Hallo zusammen.
Ich wohne seit 7 Jahren im EG einer WEG-Anlage. Anfangs war hinsichtlich Lärm durch Trittschall und dergleichen aus der Wohnung über mir nichts zu beanstanden. Seit der neue Mieter in der Wohnung über mir eingezogen ist, ist der Lärm durch Trittschall nicht auszuhalten. Ich höre jeden Schritt und alles andere - egal ob eine Schraube auf den Boden fällt oder Möbel gerückt werden und das Tag und Nacht.

Besonders die Nachtruhezeit ist gestört. Ich werde ständig morgens gegen 5.15 Uhr wach durch die Tritte von oben. Das ist mittlerweile schon die Regel. Ich habe meinen Vermieter darauf angesprochen mit den Hinweis, dass beim Bau des Hauses im Jahr 1998 die Schallschutzbestimmungen womöglich nicht eingehalten wurden. Dies hat bestritten. Er könne belegen, dass die Vorschriften eingehalten wurden. Desweiteren wunderte er sich, dass ich fast 6 Jahre ohne Beschwerden in der Wohnung gelebt habe und mich jetzt beschwere. Meine Erwiderung dazu, dass der Vormieter womöglich einen Teppich ausgelegt hat, bestreitet er.

Kann hier wirklich ein Wohnungsmangel vorliegen, der mich zu einer Mietminderung berechtigen würde.

Hallo zusammen.
Ich wohne seit 7 Jahren im EG einer WEG-Anlage.

Anfangs war

hinsichtlich Lärm durch Trittschall und dergleichen

aus der

Wohnung über mir nichts zu beanstanden. Seit der neue

Mieter

in der Wohnung über mir eingezogen ist, ist der Lärm

durch

Trittschall nicht auszuhalten. Ich höre jeden Schritt

und

alles andere - egal ob eine Schraube auf den Boden

fällt oder

Möbel gerückt werden und das Tag und Nacht.

Besonders die Nachtruhezeit ist gestört. Ich werde

ständig

morgens gegen 5.15 Uhr wach durch die Tritte von oben.

Das ist

mittlerweile schon die Regel. Ich habe meinen

Vermieter darauf

angesprochen mit den Hinweis, dass beim Bau des Hauses

im Jahr

1998 die Schallschutzbestimmungen womöglich nicht

eingehalten

wurden. Dies hat bestritten. Er könne belegen, dass

die

Vorschriften eingehalten wurden. Desweiteren wunderte

er sich,

dass ich fast 6 Jahre ohne Beschwerden in der Wohnung

gelebt

habe und mich jetzt beschwere. Meine Erwiderung dazu,

dass der

Vormieter womöglich einen Teppich ausgelegt hat,

bestreitet

er.

Kann hier wirklich ein Wohnungsmangel vorliegen, der

mich zu

einer Mietminderung berechtigen würde.

Guten Tag,

hat der Mieter vielleicht Laminat oder Parkett verlegt?
Und wenn ja welcher Trittschall?
Im Sozialen Wohnungsbau ist in solchen Fällen eine
Trittschall mi mind. 16 DB Vorgeschrieben. Im
Zweifelsfall hilft leider nur ein Gutachter der eine
Messung durchführt.

Bei Mietminderungen bitte einen Anwalt befragen.

mfg

In der Wohnung über mir ist der ganze Boden gefliest. Der Trittschall ist schon bei normalem Gang der Mieter so deutlich zu hören, dass er durch andere Geräusche wie Fernsehen oder Radio nicht zu übertönen ist. Dadurch werde ich auch immer aus dem Schlaf gerissen.

Hallo Wolf,
fordere den Vermieter schriftlich auf, den Mangel, mit angemessener Fristsetzung zu beheben mit der Ankündigung der Mietminderung.
Ändert sich nix, kannst Du 15- 20% von der Warmmiete mindern (ab dem Datum der schriftlichen Mitteilung).
Gruss Huftier

Guten Morgen,
leider kann ich Ihnen da nicht weiter helfen.
LG Sonja