Hallo zusammen.
Ich wohne seit 7 Jahren im EG einer WEG-Anlage. Anfangs war hinsichtlich Lärm durch Trittschall und dergleichen aus der Wohnung über mir nichts zu beanstanden. Seit der neue Mieter in der Wohnung über mir eingezogen ist, ist der Lärm durch Trittschall nicht auszuhalten. Ich höre jeden Schritt und alles andere - egal ob eine Schraube auf den Boden fällt oder Möbel gerückt werden und das Tag und Nacht.
Besonders die Nachtruhezeit ist gestört. Ich werde ständig morgens gegen 5.15 Uhr wach durch die Tritte von oben. Das ist mittlerweile schon die Regel. Ich habe meinen Vermieter darauf angesprochen mit den Hinweis, dass beim Bau des Hauses im Jahr 1998 die Schallschutzbestimmungen womöglich nicht eingehalten wurden. Dies hat bestritten. Er könne belegen, dass die Vorschriften eingehalten wurden. Desweiteren wunderte er sich, dass ich fast 6 Jahre ohne Beschwerden in der Wohnung gelebt habe und mich jetzt beschwere. Meine Erwiderung dazu, dass der Vormieter womöglich einen Teppich ausgelegt hat, bestreitet er.
Kann hier wirklich ein Wohnungsmangel vorliegen, der mich zu einer Mietminderung berechtigen würde.
Hallo zusammen.
Ich wohne seit 7 Jahren im EG einer WEG-Anlage.
Anfangs war
hinsichtlich Lärm durch Trittschall und dergleichen
aus der
Wohnung über mir nichts zu beanstanden. Seit der neue
Mieter
in der Wohnung über mir eingezogen ist, ist der Lärm
durch
Trittschall nicht auszuhalten. Ich höre jeden Schritt
und
alles andere - egal ob eine Schraube auf den Boden
fällt oder
Möbel gerückt werden und das Tag und Nacht.
Besonders die Nachtruhezeit ist gestört. Ich werde
ständig
morgens gegen 5.15 Uhr wach durch die Tritte von oben.
Das ist
mittlerweile schon die Regel. Ich habe meinen
Vermieter darauf
angesprochen mit den Hinweis, dass beim Bau des Hauses
im Jahr
1998 die Schallschutzbestimmungen womöglich nicht
eingehalten
wurden. Dies hat bestritten. Er könne belegen, dass
die
Vorschriften eingehalten wurden. Desweiteren wunderte
er sich,
dass ich fast 6 Jahre ohne Beschwerden in der Wohnung
gelebt
habe und mich jetzt beschwere. Meine Erwiderung dazu,
dass der
Vormieter womöglich einen Teppich ausgelegt hat,
bestreitet
er.
Kann hier wirklich ein Wohnungsmangel vorliegen, der
mich zu
einer Mietminderung berechtigen würde.
Guten Tag,
hat der Mieter vielleicht Laminat oder Parkett verlegt?
Und wenn ja welcher Trittschall?
Im Sozialen Wohnungsbau ist in solchen Fällen eine
Trittschall mi mind. 16 DB Vorgeschrieben. Im
Zweifelsfall hilft leider nur ein Gutachter der eine
Messung durchführt.
Bei Mietminderungen bitte einen Anwalt befragen.
mfg
In der Wohnung über mir ist der ganze Boden gefliest. Der Trittschall ist schon bei normalem Gang der Mieter so deutlich zu hören, dass er durch andere Geräusche wie Fernsehen oder Radio nicht zu übertönen ist. Dadurch werde ich auch immer aus dem Schlaf gerissen.
Hallo Wolf,
fordere den Vermieter schriftlich auf, den Mangel, mit angemessener Fristsetzung zu beheben mit der Ankündigung der Mietminderung.
Ändert sich nix, kannst Du 15- 20% von der Warmmiete mindern (ab dem Datum der schriftlichen Mitteilung).
Gruss Huftier
Guten Morgen,
leider kann ich Ihnen da nicht weiter helfen.
LG Sonja