Liebe Forum-Gemeinde,
ich bitte euch um Meinungen zu folgendem Sachverhalt:
Angenommen, Mieter EG wohnt in einem Zweifamilienhaus. In der darüberliegenden Wohnung wohnt ein Mieterpaar OG. OG feiern gerade in den wärmeren Monaten regelmäßig Feste (ca. alle 2-3 Wochen), welche teilweise auch 3-4 Tage andauern (mit Übernachtung der Besucher). Hierzu sind meist 5-10 Besucher anwesend. Das Haus ist sehr hellhörig und hat eine schlechte Trittschalldämmung. Auch die Holztreppe ins OG, welche direkt an der Schlafzimmerwand des EG vorbeigeht, verursacht viel Lärm. Darauf nehmen weder OG noch deren Besuch Rücksicht. Türen werden zugeschlagen, Stühle verrückt, Erwachsene und Kinder trampeln durch die Wohnung, die Kinder springen von Möbeln auf den Boden, etc. Diese Lärmbelästigung findet wochenends statt, meist zwischen 6 und 0 Uhr.
Auch ohne Besuch ist häufig Trittlärm zu hören, oft auch nachts, da OG da zur Arbeit geht. Die Treppe wird auch zu dieser Zeit heruntergesprungen, was die Nachtruhe erheblich stört.
Sowohl EG als auch der Vermieter haben OG bereits um mehr Rücksichtnahme gebeten, allerdings hat sich nichts verbessert.
Hat EG daher die Möglichkeit die Miete zu mindern? Wenn ja um wieviel Prozent? Wird der Prozentsatz dann von Kalt- oder Warmmiete abgezogen?
Ich bedanke mich ganz herzlich fürs Durchlesen und für eure Beiträge.