wir wohnen in einem 3-familienhaus zur miete. der eigentümer wohnt direkt gegenüber. er hat drei söhne, von denen 2 in jugendlichem alter sind.
nun haben diese söhne neben unserer garage eine „hütte“ angebaut, in der sie sich abends aufhalten. bei schönem wetter sitzen die jungs vor dieser hütte und natürlich sind noch einige freunde und freundinnen dabei. es wird also laut geredet, gegröhlt, gelacht und wohl auch viel getrunken. das ganze vollzieht sich jeden abend so von ca. 20.30 uhr bis ?, um ca. 23 uhr gehen wir ins bett und müssen auch dann das fenster geschlossen halten, damit wir schlafen können. die jugendlichen sitzen draussen vor unserem wohnzimmerfenster, müssen dann später an der garage vorbei um an die strasse zu kommen und da befindet sich unser schlafzimmerfenster. d.h. wenn die jungs und mädels heimgehen werden wir nochmals wach, weil sie beschwipst sind, wieder gröhlen, lachen oder sich gar streiten.
müssen wir das hinnehmen? wir hatten dem vermieter bereits mehrfach mitgeteilt, dass es sehr laut ist. danach ging es dann auch immer mal eine woche, dann war das wohl wieder vergessen.
kann man eigenmächtig die miete kürzen oder wie können wir uns wehren??
danke für hinweise.
müssen wir das hinnehmen? wir hatten dem vermieter bereits
mehrfach mitgeteilt, dass es sehr laut ist. danach ging es
dann auch immer mal eine woche, dann war das wohl wieder
vergessen.
kann man eigenmächtig die miete kürzen oder wie können wir uns
wehren??
danke für hinweise.
Nein! Mein Rat, erkundigt Euch beim nächsten Mieterverein und, so wie es sich anhört, kürzt ihr, die werden Euch schon was empfehlen, die Miete um x%. Alternativ, wenn auch teurer, ist die Einschaltung eines Anwaltes.
Moien!
Natürlich könnt ihr eigenmächtig die Miete kürzen. Allerdings solltet ihr dazu den Vermieter schriftlich (!) über den Sachverhalt informieren und die Mietminderung vorab ankündigen, falls sich der Zustand nicht ändert! Generell müßt ihr bei Mängeln dem Vermieter eine angemessene Frist zur Behebung geben, wobei natürlich in diesem Falle die Frist einen Tag fürs Gesrpäch mit Junior ist ;o))
Desweiteren solltet ihr euch vorab informieren (vielleicht meldet sich ja noch Francesco ;o)) um wieviel ihr die Miete mindern dürft. Ich schätze mal, daß es so um die 10% sein werden!
Sofern ihr Rechtsschutz habt wäre es natürlich besser ihr geht direkt zum Anwalt. Eventuell lohnt es sich auch ohne Rechtsschutz, wobei ich net weiß, ob ihr den Anwalt dann zahlen müßt. Glaube ich aber kaum, da ihr ja unstrittig im Recht seid.
Bernd
Hi,
grundsätzlich habt ihr gegen den Vermieter einen Anspruch darauf, in Ruhe und ohne über das übliche Maß hinausgehende Lärmbelästigung euer Mietobjekt bewohnen zu können.
Nicht hinnehmen müßt ihr über einen längeren Zeitraum permanenten Baulärm. Da ist durchaus eine Mietminderung gerechtfertigt. Wenn es garnicht mehr zumutbar ist, weil die Tassen im Schrank wackeln, kann man auch während einer solchen Phase in ein Hotel ziehen und von dem Vermieter den Ersatz der Hotelkosten verlangen.
Ruhestörender Lärm in der Nachbarschaft ist zunächst einmal eine Frage der öffentlichen Ordnung.
Das ist nicht planbar und unabwendbar wie zum Beispiel Baulärm, den abzustellen bedeuten würde, dass das bauvorhaben gestoppt würde.
Ich würde empfehlen, mit dem Nachbarn (als Nachbar, nicht als Vermieter behandeln) über die Thematik sprechen und darauf hinweisen, dass das nicht mehr hingenommen werden kann. Bei weiterem störenden Lärm nach 22.00 Uhr würde ich dann die Polizei rufen und Anzeige erstatten.
Man kann also nicht einfach die Miete mindern, wenn man sich gestört fühlt, sondern man muß das Notwendige tun, das in seiner macht steht, um die Störung zu beseitigen.
Als Beispiel: Wenn meine Wohnung überschwemmt wird, weil ich in der Küche vergessen habe, den Wasserhahn zuzudrehen, sollte ich nicht zunächst die Versicherung anrufen, um den Schaden regulieren zu lassen, sondern sollte zunächst den laufenden Wasserhahn zudrehen.
Gruß,
Francesco
Moien!
Irgendiwe hab ich da so ein paar Fragen/einwände ;o)))
Hi,
Ruhestörender Lärm in der Nachbarschaft ist zunächst einmal
eine Frage der öffentlichen Ordnung.
Das ist nicht planbar und unabwendbar wie zum Beispiel
Baulärm, den abzustellen bedeuten würde, dass das bauvorhaben
gestoppt würde.
Naja…ehrlich gesagt betrachte ich gerade den Lärm in der Nachbarschaft als planbar/abwendbar…vorallem in diesem Falle da es ja die Kinders des Vermieters sind…niemand hat ja was gegen ne Parite, aber täglich/dauernd??? Das ist sicherlich abwendbar vom Vermieter…(zumindest leichter als wenn nebenan ne Baufirma arbeitet ;o)))
Ich würde empfehlen, mit dem Nachbarn (als Nachbar, nicht als
Vermieter behandeln) über die Thematik sprechen und darauf
hinweisen, dass das nicht mehr hingenommen werden kann. Bei
weiterem störenden Lärm nach 22.00 Uhr würde ich dann die
Polizei rufen und Anzeige erstatten.
Genau das sehe ich als Fehler an, denn damit ist der KRach mit dem Vermieter ja vorprogrammiert! Oder hast du gern die Polizei vor deiner Tür ;o)))
Man kann also nicht einfach die Miete mindern, wenn man sich
gestört fühlt, sondern man muß das Notwendige tun, das in
seiner macht steht, um die Störung zu beseitigen.
Sicher muß man das, aber der Vermieter wurde ja schon angesprochen und bei den bisherigen Postings zu dem Thema hieß es immer eindeutig, daß der Vermieter für die Einhaltung der Hausordnung zu sogen hat und zu der gehört ja wohl auch die Einhaltung von Ruhezeiten, oder???
Bernd