Mietminderung wegen Lärmbelästigung

Hallo,
ich hätte eine Frage bezüglich Mietminderungen.

Wenn es in einem Mehrfamilienhaus zu einer Mietminderung kommt, ist diese dann durch die Verursacher an den Vermieter zu zahlen, um seine verringerten Einkünfte auszugleichen?
Oder muss der Vermieter dann einfach mit geringeren Einnahmen auskommen?

Hallo,
Die Mietminderung trifft nur den Vermieter. Den Abzug hat nicht der Lärmende zu tragen.
Fragt sich aber, ob damit das Problem beseitigt ist.
In manchen Städten ist das Umweltamt (wegen der Lärmemission) zuständig, die, nachdem man ein Lärmprotokoll über einen gewissen Zeitraum geführt hat und dort vorlegt, eine empfindliche Geldstrafe verhängt (hab ich selbst erlebt in Rüsselsheim). Am beste, man hat noch Zeugen dafür.
Das Ordnungsamt könnte auch zuständig sein, welche dann auch einschreitet.
Ich hoffe, geholfen zu haben,
Gruss Huftier

Vielen Dank
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Gern wieder

Erstmal muss der Vermieter es so hinnehmen. Er kann jedoch versuchen den Schaden beim Verursacher einzuklagen. Ob diese Klage zum Erfolg führt, kann ich nicht beurteilen

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Danke für Ihre Antwort

Hallo!
Soviel ich weiß,muß der Vermieter mit weniger Einnahmen von Ihrer Seite rechnen.Aber so einfach ist eine Mietminderung auch nicht.Wer hat den Schaden verursacht?Oder wodurch wurde er verursacht?Hat der Vermieter versucht,den Schaden zu beheben?Oder der Mieter der ihn verursacht hat?
All dies ist wichtig.Erst dann kann man mehr sagen.
MfG…

Weder noch.
Mietminderung stellt einen Mangel der Sache da, also der Wohnung.
Dieser Mangel muss abgestellt werden.
Das ist Sache des Vermieters.
Forderungen an den Verursacher kann er nur durch ein Gerichtsverfahren erlangen.