Hallo zusammen,
mal angenommen, man wohnt im 2. OG eines Hauses und darunter eine 5-köpfige Familie (3 Kinder). Die Kinder sind nicht das Problem, auch wenn sie doch sehr trittfest durch die Wohnung stampfen und die Türen fliegen lassen *grins*, sondern die Eltern. Diese sind der Meinung, zu allen möglichen Tag- und Nachtzeiten lautstark Musik hören zu müssen (und zwar so, dass in der Wohnung im 2. OG durch die Bässe die Füße auf dem Boden und der Tisch vibrieren) sowie in der Mittagsruhe und an Sonn- und Feiertagen ihren Klopf- und Bohrarbeiten nachgehen zu müssen. Werden sie darauf angesprochen (und das inzwischen schon mehrmals), dass sie doch die Musik leiser machen möchten und auch in Zukunft Zimmerlautstärke angesagt ist, erhält man nur dumme Antworten. Nach dem Motto, ich darf ja jetzt laut Musik hören oder unser Kind ist an diese Lautstärke gewöhnt (weil Mieter im 2. OG auch ein Baby haben, dass diese Geräuschkulisse beim schlafen stört). Angenommen, man ist nun gewillt eine Beschwerde an den Vermieter zu schreiben, möchte aber den Störenfried erstmal nicht namentlich nennen, weil dieser schon zu „Gewalttaten“ neigte (wurde beobachtet, wie er einen alten Mann anschrie und schuppste, weil dieser etwas zu seinen Kindern im Sandkasten sagte und auch sonst ist dieser Mensch sehr stimmgewaltig und aggressiv). Geben die Vermieter denn den Namen des Beschwerdeführers gegenüber demjenigen an, der die z. Bsp. Abmahnung dann erhält, wenn dieser namentlich genannt wurde? Schließlich ist man nicht gewillt, dadurch auf dessen Abschussliste zu gelangen, mal krass ausgedrückt. Kann man dem Vermieter mit Mietminderung drohen oder verlangt dieser erstmal ein Lärmprotokoll?
Dankeschön!
LG
zauberfee28