Mietminderung wegen lärmender Mieter!?

Hallo liebe Vorausdenkende…

Nehmen wir mal an, Mieter X hat seit einem halben Jahr neue Nachbarn in der unter ihm liegenden Wohnung. Familie Y aus dieser Wohnung sorgt rund um die Uhr für Lärmbelästigung. Von Streit, Hämmern, Sägen, Poltern, Scheppern, Klatschen, Klappern bis Heulen ist alles dabei. Mieter X und andere Mieter aus dem Aufgang des Wohnblocks sind sich außerdem sicher, dass es in der Wohnung von Familie Y zu häuslicher Gewalt kommt. Seit Monaten schreiben Mieter X und andere Mieter Störungsprotokolle und Beschwerden an die zuständige Hausverwaltung. Mehrere Polizeieinsätze gab es auch schon. Alles ohne Erfolg. Die Hausverwaltung versucht, das ganze immer nur noch weiter hinauszuzögern. Ein Antrag auf Mietminderung, den Mieter X vor über einem Monat gestellt hat, wurde nun abgelehnt. Es kann doch aber nicht sein, dass Mieter X das alles einfach hinnehmen muss. Wie schaut denn da die Rechtslage aus? Wieviel % wären angebracht??? Wie lange ist Mieter X zur Geduld gezwungen??? Was kann Mieter X tun, um endlich wieder seine Ruhe zu haben???

Vielen Dank…
Mieter X

Hallo,
eine Mietminderung beantragt man nicht, man kündigt diese an und mindert, wenn sich an den Zuständen nichts ändern.
Einem Antrag würde wohl kein Vermieter oder Hausverwaltung je freiwillig zustimmen. Das ist ein Druckmittel und keine Bitte.Beim Mindern kann man aber Fehler machen, deshalb empfiehlt es sich einen Fachanwalt oder Mieterverein auf zu suchen bzw. mit diesen zu besprechen.

Die Rechtslage zum Thema Ruhestörung/Lärmbelästigung ist sehr kompliziert. Es gibt eine Vielfalt an Ausnahmen und nur wenige Möglichkeiten dagegen wirkungsvoll vorzugehen. Mein Tipp: Suchen Sie den Mieterbund oder einen Anwalt auf.

Weitere Informationen finden SIe bspw. hier:
http://www.immo-magazin.de/?s=ruhestörung&submit=Suchen

Moin!
Meiner Meinung nach greift hier der Paragraph 536 BGB (einfach mal googeln, ich bin z.Zt. im Urlaub)
Zu beachten ist auch der 117 OWiG, man sollte den neuen Mieter ggf. anzeigen, was im Verbund mit den anderen Mietern recht wirkungsvoll sein kann.
Auf jeden Fall muß man massiv an den VM gehen, denn DER muß in seinem Haus dafür sorgen, daß die Mietsache ordnungsgemäß genutzt werden kann. Dazu gehôrt auch Einhaltung der Ruhe.
Gruß MK

(sent from my iPhone ex USA)

weelah hat nur teilweise Recht. Mein Großvermieter stimmte erst im Frühjahr meinem Mietminderungsanspruch zu und errechnete sogar gerecht 15% von der Grundmiete wärend Lärm durch Bauarbeiten zur Verschönerung hinterm Haus durch eine Firma entstand.
Nehmen wir mal an Mieter X stört weiter massiv den Hausfrieden und hetzt dazu weitere Bewohner auf, nervt Polizei und Vermieter, dann halte ich Abmahnungen seitens des Vermieters, Platzverweise seitens der polizei und schließlich die Kündigung vom Vermieter für gerechtfertigt. Seine unglaublichen Unterstellungen ähneln dem berkanntem Theaterstück „TRATSCH IM TREPPENHAUS“. Solche zeitweiligen Nutzer fremden Eigentumes, soltten Mutmaßungen unterlassen und sich Immobilie auf einer Insel, den Bergen o.ä. suchen.