Hallo alle miteinander,
ein typischer Fall aus dem Leben:
Person A mietet von B eine Wohnung an. Ein besonderer Reiz der Wohnung ist, dass sie bereits komplett möbliert ist. Auf A kommen also keinen zusätzlichen Kosten zur Einrichtung zu, da A Student ist und in absehbarer Zeit eh wieder umziehen wird findet A die Wohnung gerade deshalb Interessant. Bei der Übergabe der Wohnung wurde extra eine Inventarliste von B geführt, die anschließend von A und B über die Möbel der Wohnung unterschrieben wurde.
Ein Jahr ist seitdem vergangen und A ist bereits aus der Wohnung ausgezogen. Der Mietvertrag ist allerdings bis einschließlich Oktober befristet, daher hat A die Wohnung trotzdem zu zahlen. (Nebenbei wundert sich A ob befristete Mietverträge überhaupt noch gültig sind, es steht im Mietvertrag: „A verpflichtet sich die Wohnung bis einschließlich DATUM anzumieten“). Der Vermieter B hat davon natürlich Wind bekommen. Er bietet A an einen Nachmieter suchen zu können. Nebenbei verfolgt B dabei das Interesse die Möbel wegen Eigenbedarf aus der Wohnung zu nehmen da sie nicht Vertragsgegenstand des nächsten Mietvertrages sein sollen.
Die Wohnung steht mittlerweile seit einem Monat leer, leider haben A 3 potentielle Nachmieter sehr kurzfristig abgesagt. Zur zeit herrscht Flaute auf dem Wohnungsmarkt und erst ab Mitte August kann A wieder auf reges Interesse dank des kommenden Wintersemester hoffen.
B findet das auch sehr schade, teilt A aber per email mit dass er dennoch die Möbel haben wolle, da die Wohnung ja bereits „leer“ stehe. A findet nun, dass das so nicht ginge. Die Möbel waren Vertragsgegenstand, gerade deswegen ging A das Mietverhältnis erst ein. Damit wäre B natürlich fein raus, er hätte seine Möbel und A würde für eine unbenutzte, leere Wohnung zahlen.
Wie sieht ihr das? Ich bin der Meinung der Fall ist sonnenklar, allerdings kann es doch wohl auch Spitzfindigkeiten geben. Interessant finde ich das mit dem Mietvertrag. Mein Rechtssinn sagt mir dass befristete Mietverträge nicht mehr durchgehen dank BGH Beschluss, lediglich ein Kündigungsauschluss ist das letzte bestehende Schlupfloch. Dieser liegt allerdings nicht vor!
