Hallo!
Habe einmal eine Frage zum Thema Mietrecht.
Wir haben seit etwa 4 Wochen neue Nachbarn, eine Damen-WG, welche vor etwa 2 Wochen schon einmal über die Strenge geschlagen haben mit einer Party von etwa 3:30 morgens bis 9:00 Uhr.
Hierbei wurde es nicht nur Laut sondern auch unangenehm, da sogar der Mageninhalt volltrunken über den balkon entleert wurde…mehr muss ich glaube ich nicht sagen.
zu dem Zeitpunkt haben wir leider keine Polizei gerufen, aus eigener Dummheit wie ich zugeben muss.
Dieses Wochenende eskalierte das ganze dann indem auch noch im hausflur und an die Türen der anderen Mieter Schimpfwörter geschmiert wurden, Schuhe und Blumen aus dem Hauslur im ganzen Haus verteilt wurden, die Lampen auf dem Hof kaputtgetreten wurden und zu guter Letzt unsere Alte Nachbarin (74 Jahre) beiseite geschubst wurde mit den Worten „Halts Maul Alte“.
Und das ist wirklich noch lange nicht alles…
Die Polizei wurde gerufen und hat einen dieser Trunkenbolde auch noch stellen können ( es handelt sich um etwa 5-10, das schwankt immer, anderer Nationalitäten).
Uns wurde jedoch schon gesagt das die Typen bekannt sind und wir mit denen viel Spaß haben werden…
Der Vermieterin wurde alles immer sofort mitgeteilt, bis jetzt jedoch ohne Maßnahmen, außer ein Schreiben an den Betreffenden Mitbereich, das diese sich bitte an die Hausordnung halten sollen, nicht einmal eine Abmahnung.
Wir haben nun natürlich alle Angst was als nächstes Passiert, wir haben kleine Kinder und eigendlich alle ein sehr gutes Verhältnis zueinander.
können wir Miete kürzen solange diese Personen noch hier wohnen?
Heute waren wieder diese „netten“ Besucher im besagten Mietbereich, also ist wirklich auch keine Besserung in sicht…wir sind mit den kids auf dem Hof und die schmeißen alle Ihre Kippen vom Balkon…
Was können wir machen???
Hallo,
das klingt ja echt übel. Aber ich glaube bis das ein Ende hat gehen noch paar Wochen (eher Monate) ins Land. Denn das ist kompliziert. Es ist immer von Vorteil wenn man die Polizei ruft wenn es so ausartet. Und die Vermieterin am besten schriftlich darauf hinweisen (das ihr immer was in der Hand habt zum Beweis) und ihr eine Frist setzen und wenn bis dahin nichts geschehen ist, dann nochmal schreiben und ihr ankündigen das ihr anteilmäßig Miete einbehaltet. Und am besten auch immer Lärmprotokoll schreiben. Drück die Daumen das bald wieder Ruhe ist.
Hallo,
bei nächtlichem Lärm kann man die Polizei rufen, die für Abhilfe sorgt.
Ansonsten kannst Du die Miete mindern. Und zwar muss der Vermieter erst schriftlich auf den Missstand hingewiesen werden und es muss ihm eine Frist zur Abhilfe gesetzt werden.
Es gibt Urteile, wo zwischen 20 und 50 % gemindert werden kann. Ich würde an Deiner Stelle den goldenen Mittelweg wählen.
Ein guter Rat: such Dir eine andere Wohnung in besserem Umfeld.
Gruss Huftier
Dankeschön für die rege Teilnahme…
Polizei war ja schon einmal da hat alles Dokumentiert mit Fotos und eine Anzeige aufgenommen.
Umziehen möchten wir auf keinen Fall, da wir hier in einem sehr schönen Umfeld und Haus leben, direkt am Park und uns mit allen anderen nachbarn sehr gut verstehen.
Hallo Bellaphia
wichtig ist, dass ihr ein Protokoll anfertigt u. von allen betroffenen Mitbewohner unterschreiben lasst.
Ebenso bei jedem Vorfall sofort die Polizei rufen u. auch diese Vorfälle protokolliert.
Dieses Protokoll alle 2-3 Wochen per Einschreiben an die Vermierin schicken.
Indem Schreiben an die Vermieterin eine Frist setzen,mit der Bitte den nachbarschftlichen Frieden wieder herzustellen.
In dem Schreiben freundlich darauf hinweisen, dass ansonsten bis zu Klärung der Situation eine Mietminderung durchgeführt wird.
Viel Erfolg.
Liebe Grüße
Heike
Hi,
gerne geschenehn.
Leider ist es so, daß man gegen Kinderlärm nirgendwo vor Gericht Recht bekommt (bin selbst betroffen).
Aber gegen die lärmenden Mitmieterinnen schon.
Führe mal ein Lärmprotokoll mit genauer Angabe von Datum und Dauer und lege das zusätzlich dem Vermieter vor.
Noch was: gemindert wird immer von der WARMMIETE!!
Gruss Huftier
Hallo Bellaphia,
zuerst muss der Vermieter um Abhilfe schaffen, bringt das nichts kannst du die Miete kürzen, bringt das auch nichts, würde ich die Miete ganz einbehalten. Das alles sollte nur von einem Fachanwalt durchgesetzt werden.
mfg
Hallo aus Bernburg,
NEIN zur Mietminderung reicht das noch nicht! Mietminderung setzt immer eine erfolglose, aber angemessene Fristsetzung voraus! Bedenken Sie, wer unberechtigt die Miete ganz oder teilweise zurückhält darf bei Erreichen einer Höhe von zwei Monatsmieten fristlos gekündigt werden.
Solche Nachbarn will keiner haben - ich auch nicht. Vllt. klappt es ja auf die gute Tour, zum gemeinsamen Grillen einladen und beim feiern auf die Gefahren für die Kinder, durch die Kippen vom Balkon, und den Ruhestörenden Lärm in der Nachtzeit, freundlich hinweisen.
Ich verstehe Ihre Sorge schon und wünsche Ihnen starke Nerven, denn wenn sich die „netten“ Nachbarn etwas an die Hausordnung halten, hat der Vermieter keine Handhabe diese zu kündigen.
LG aus Bernburg
Ciao Bellaphina,
also die Miete könnt ihr noch nicht mindern. Dem Vermieter muss auf jeden Fall Gelegenheit gegeben werden einen gegeben Mangel abzustellen.
Bei entsprechenden Anlässen soltlet ihr weiterhin bei der Polizei Anzeige erstatten und damit dann beim Vermieter druck machen. Wenn sich die bisherige Hausgemeinschaft gut verstehet gemeinsam aufzutretten, sowohl bei Polizei als auch beim Vermieter.
Ausserdem solltet ihr die eigene Tollenranz prüfen. Durch Zurechtweisungen könne sich junge Menschen provoziert fühlen. Der Weisere sollte einer Spirale der Probleme entgegen wirken.
Kann es sein, dass die neuen Mieter (Frauen/WG) selber Probleme mit ihren Besuchern haben?
Klare Worte sollten jedoch nicht gemieden werden. Hängt die Hausordnung aus, wurde sie den Neuen Mietern ausgehängigt.
Ich wünsch Euch starke Nerven und viel Erfolg beim Integrieren der Neuen in die HAusgemeinschaft.
g, mar
Hallo,
solche Nachbarn hat niemand gerne. Sind denn alle Wohnungen von einem Vermieter?
Dann würde ich ihm eine Frist setzen, um seine Mieterinnen zur Raison zu bringen und dann die Miete mindern. Aber immer alles dokumentieren und ankündigen.
Wenn es sich um eine Eigentümergemeinschaft handelt, am Besten beim eigenen Vermieter und der Hausverwaltung schriftlich beschwerden.
Aber ob es hilft, weiss man nie. Tut mir leid.
Hallo,
das tut mir für euch alle sehr leid.
Eine Mietminderung könnte hier eventuell angebracht sein. Ich würde so oft wie nötig die Polizei kommen lassen und der Verwaltungsgesellschaft einen gemeinsamen Brief schreiben, in dem die Misstände benannt werden.
Bei solchen Spezialfragen ist es aber immer am besten sich an den deutschen Mieterbund zu wenden.
hallo,
schon ärgerlich wie ignorant manche Mitmenschen sind. Ich kann mich allen Vorrednern nur anschliessen.
alles Protokollieren (auch Fotos…) , Anzeigen auch mehrere Anzeigen von verschiedenen Hausbewohnern. So oft wie möglich und korrekt, Mietminderung nach Absprache mit Mieterbund oder RA durchführen und ggf. doch einen Umzug erwägen.
Denn was helfen Mietminderungen und Anzeigen (die das Klima nicht verbessern) wenn man Angst um seine Kinder hat.
Zudem kostet jede Konfrontation Geld, Zeit und Seelenkraft.
Hallo,
leider kann ich Ihnen hier nicht weiterhelfen, tut mir leid.
Mit freundlichen Grüßen
mitredenwill
Bei der Polizei Anzeigen.