Mietminderung wegen offener Hauswand

Folgende Situation: Wg Zimmer, ein Zimmer INNERHALB der Wohnung ist wurde angefangen zu renovieren. Jedoch passiert dort seit einem halben jahr nichts mehr.
Es wurde zwar ein neues Fenster eingebaut, jedoch sind daneben 30-50cm große Löcher. Nun kann man sich ja vorstellen das dort im Winter einige unnötige Kälte hereinkommt. Der Vermieter, meint es wär kein Mangel der die Lebensqualität des Mieters beeinträchtigt. Jedoch fallen dadurch natürlich höhere Heizkosten an.
Zusätzlich steht seit über einem Jahr ein Baugerüst vor dem Haus, und durch diese Löcher wär es ein leichtes das Fenster zu öffnen um dann in die Wohnung zu gelangen.

Der Mieter hat den Vermieter schriftlich um Ausbesserung gebeten. Jedoch wurde nichts vom Vermieter getan um den Mangel zu beseitigen

Besteht in diesem Fall ein Anspruch auf Mietminderung?

Danke

Guten Tag,

also, wenn ich das richtig verstehe, gibt es in einem (fiktiven und keineswegs konkreten) Zimmer Löcher in der Außenwand von 30 bis 50cm Größe, und das seit einem halben Jahr? Und vor dem Haus steht ein ungenutztes Baugerüst?

Dann besteht selbstverständlich ein Anspruch auf Mietminderung. Eine angemessene Höhe könnte bei 30 bis 60% liegen, würde ich schätzen. Im Zweifel einen Anwalt einschalten.

Bitte bedenke auch die gestiegene Gefahr eines Wohnungseinbruches, so ein ungenutztes Gerüst am Haus läd Einbrecher gerade zu ein. Deswegen schliessen viele Hausratversicherungen auch die Schadenübernahme aus, wenn das Vorhandensein eines solchen Baugerüstes dort nicht angezeigt wird!

Zu erwähnen ist noch, der Raum ist nicht zur Nutzung durch den Mieter vorgesehen. Dort soll ein weiteres WG Zimmer entstehen. Der Raum ist durch eine normale Holztür mit einem „einfachen“ Schloss zum Rest der Wohnung abgetrennt.

Hallo Horschty,
der Vermieter ist laut BGB Mietrecht gehalten die Wohnung in einem einwandfreien, also mängelfreien Zustand zu erhalten. Da dies nach Einbau des Fensters nicht geschehen ist und zudem ein Gerüst vor dem Haus steht, kann gemindert werden. Für Baugerüst vor dem Haus halten Gerichte 5 % für angemessen. Wegen der Löcher in der Wand würde ich dem Vermieter schriftlich eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen und rückwirkende Minderungen ankündigen. Siehe in diesem Fall unter „Mietrecht- Minderungstabellen“, im Internet nach.
Alles Gute- Schaddie