Mietminderung wegen Photovoltaik Anlage?

Hallo,
ich hätte eine Frage zum Thema Mietrecht. Und zwar folgende: Angenommen ein Vermieter plant die Anbringung einer Photovoltaik Anlage. Damit würde er sich ja einiges an Geld sparen (auf Dauer). Würde sich das für den Mieter positiv auf seine Nebenkostenabrechnung auswirken? Bzw. kann man da eine Mietminderung rausholen?

Mit freundlichen Grüßen

rebel

Hallo,
ich hätte eine Frage zum Thema Mietrecht. Und zwar folgende:
Angenommen ein Vermieter plant die Anbringung einer
Photovoltaik Anlage. Damit würde er sich ja einiges an Geld
sparen (auf Dauer).

Nicht sparen, er bekommt vom Stromversorger für den erzeugten Strom eine feste Vergütung.

Würde sich das für den Mieter positiv auf
seine Nebenkostenabrechnung auswirken?

Nein, der erzeugte Strom wird vollständig in das öffentliche Stromnetz eingespeist.

Bzw. kann man da eine
Mietminderung rausholen?

Klar. Der Vermieter hat geerbt, der hat ja jetzt genug Geld. Und fährt jetzt auch nur noch B- statt S-Klasse. Da braucht er ja nicht mehr so viel.

VG
EK

Mit freundlichen Grüßen

rebel

Hi,

Hallo,
ich hätte eine Frage zum Thema Mietrecht. Und zwar folgende:
Angenommen ein Vermieter plant die Anbringung einer
Photovoltaik Anlage.

planen ist nicht verboten…

Damit würde er sich ja einiges an Geld
sparen (auf Dauer).

??? Es sollte schon Geld übrig bleiben…sie kostet schließlich auch viel Geld.

Würde sich das für den Mieter positiv auf
seine Nebenkostenabrechnung auswirken?

Hat denn der M einen Stromkundenvertag mit dem VM?

Bzw. kann man da eine
Mietminderung rausholen?

Sofern der M auf dem Gebäudeteil einen Mietvertrag hat, sollte der M vorher gefragt werden.
Meist beschränken sich die Wohnraummietverträge auf den Innenbereich.

Mir wäre keine Konsttelation bekannt, an der ein M an den GEschäften einer Immoblilie beteiligt würde. Der M übernimmt ja auch nicht einen Teil der Kosten, bzw. das Unternehmer-Risiko.

Mit freundlichen Grüßen

rebel

vlg MC

Also angenommen der Mieter bezahlt seinen Strom privat bei einem Stromanbieter. Die Anbringung der Anlage ist sicher. Die Anbringung findet auf dem Dach des Mieters statt. Der Mieter wohnt im Dachgeschoss, der Vermieter darunter.

Hallo,

Also angenommen der Mieter bezahlt seinen Strom privat bei
einem Stromanbieter. Die Anbringung der Anlage ist sicher. Die
Anbringung findet auf dem Dach des Mieters statt. Der Mieter
wohnt im Dachgeschoss, der Vermieter darunter.

dem Mieter g e h ö r t das Dach unter dem er eine Wohnung gemietet hat? Was ist das denn für eine Konstellation? Ich tippe jetzt mal darauf, dass das einfach eine etwas krause Idee ist und mietrechtlich völlig irrelevant bleibt. Was auf dem Dach über dem Kopf des Mieters passiert, soll seine Sorge nicht sein, solange es nicht durchregnet.

Es könnte evtl. sein, dass die Anlage so installiert wird, dass Energie für die Warmwasserversorgung gewonnen wird. Evtl. wäre hieraus eine Einsparung zu resultieren, die im NK-Bereich sichtbar würde. Keine Ahnung, evtl. möglich. Aber sicherlich nicht zwingend.

An dem Stromverbrauch bzw. den Strompreisen jedoch wird sich mit Sicherheit nix ändern, da kann der VM keinen Einfluss nehmen.

Und eine M i e tminderung ist schlichtweg Unsinn, die ist nur möglich, wenn der VM seine Pflichten aus dem Mietvertrag nicht einhält.

Gruß
Nita

Ok. Aber trotzdem danke für die schnellen Antworten! =)

Hallo,

andere Frage:
der VM richtet sich im Keller eine Töpferwerkstatt ein und verkauft die produzierten Gegenstände. Kann man deshalb eine Mietminderung verlangen?

Der Mieter zahlt seine Miete für den Wohnraum und die Instandhaltung desselben. Solange das nicht nennenswert beeinträchtigt wird, geht es den M nichts an, was der VM im Haus an legalen Dingen tut.

Gruß, Niels

Hallo,

Es könnte evtl. sein, dass die Anlage so installiert wird,
dass Energie für die Warmwasserversorgung gewonnen wird.

das wäre kompletter Quatsch, der Vermieter wäre reif für die Klapse.
Gruß
loderunner

Hallo auch,

Es könnte evtl. sein, dass die Anlage so installiert wird,
dass Energie für die Warmwasserversorgung gewonnen wird. Evtl.
wäre hieraus eine Einsparung zu resultieren, die im NK-Bereich
sichtbar würde. Keine Ahnung, evtl. möglich. Aber sicherlich
nicht zwingend.

und WENN es eine derartige Einsparung geben sollte, dann müsste der Mieter, so er zu der Modernisierung zum Zwecke der Energieeinsparung zugestimmt bzw. diese geduldet hat, auch die 11 % der Kosten als Jahresmieterhöhung akzeptieren, oder sehe ich das falsch?

Gruß, Karin