Hallo, mich interessiert der folgende Fall:
Ein Mieter (M) wohnt in einer Reihenhaussiedlung. Vermieter (V) ist eine Wohnungsbaugenossenschaft. Das direkte Nachbarhaus (N) steht nach dem Todesfall des Vormieters leer. In dem Haus N ist seit 1946 nichts saniert worden und es steht nun die Komplettsanierung des Hauses an. Die Bauarbeiten werden mind. 2 Monate dauern.
Besteht durch die Lärmbelastung während der Umbau-/Sanierungszeit des Hauses N dem Mieter M eine Mietminderung zu?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Viele Grüße
Marc