Mietminderung wegen Sanierung - ?

Hallo, ihr Forumlinge.

Der Fall, wegen dem ich euch frage, liegt so:

Ein Mieter A. zieht zu seinem Bekannten B. ein, als Untermieter, sie sind quasi eine WG. Der Bekannte und Vermieter B. hat zu Beginn zu A. gesagt, dass er die Wohnung sanieren will, der Mieter A. war einverstanden, wenn es Schmutz gibt.

Der Mieter A. wohnt nun ungefähr so: Sein Zimmer ist noch nicht verputzt, Heizung gerade neu reingekommen, es gibt zZt noch keine Elektrik, nur eine Verlängerungs - Steckdose. Der Flur ist völlige Baustelle, die Küche ebenso, man kann gerade so spülen und kochen. Die Dusche geht noch nicht (nur kalt), ein Waschbecken gibt es nur auf der Toilette (die funktioniert normal). Es gibt täglich viel Staub und Baulärm, in der Küche wird die Elektrik neu verlegt werden etcetc… jeder Raum ist vollgestellt und baustellenhaft.

Die Kaltmiete für das Zimmer des Mieters A. soll 100 Euro betragen.
Der Vermieter B. meint, dass es auf Grund des Umbaus mit den „Unleidlichkeiten“ genügt, wenn der Mieter A. 50 Euro zahlt.

Nun sind aber beide gute Freunde.

A. findet sein Zimmer trotzdem schön, auch, wenn es noch nicht fertig ist; er meint, dass er seinen Bekannten mit nur 50 Euro KM eigentlich abzocken würde.

Der Vermieterfreund B. findet, dass die Wohnung eine solche Baustelle (das Treppenhaus ebenso) ist, dass 50 Euro KM eigentlich zu viel sind.

Wie viel müsste denn so eine offizielle Mietminderung tatsächlich betragen, in so einem Fall?

Vielen Dank für Anregungen

Kassandra

Hallo

a) war bei Einzug bereits bekannt, dass die Wohnung noch „Baustelle“ ist
b) ist doch ok wenn die Miete halbiert wird
was spricht dagegen?

Gruß