Mietminderung wegen Schimmelbildung

Hallo,
bei Urteilen habe ich gelesen, dass bei Schimmel in einem Wohnraum die Miete um 10 % gemindert werden kann. Ich hab Schimmel in „zwei“ Räumen: Wohn- und Kinderzimmer. Ich hab um 15 % gemindert und die Wohnungsaufsicht alarmiert. Der Vermieter räumt ein, dass da was was gemacht werden muss.
Hätte ich um 20 % mindern sollen, da ja zwei Wohnräume betroffen sind? Wenn ja, kann ich zum folgenden Monat den Anspruch erhöhen?
Ist sonst noch was zu beachten ?

Mit freundlichen Grüßen
Gerd Wogatzki

Hallo,

eine Mietminderung von 10 % ist selbstverständlich möglich, sogar um 20 %, wenn sie nur auf die betroffenen Räume berechnet wird. Keineswegs darf jedoch die Mietminderung auf die Gesamtkaltmiete bezogen werden, wenn nur ein oder zwei Räume betroffen sind. Hier muss der Anteil der Fläche und der umgerechneten Kosten herausgerechnet werden und darauf ist die Mietminderung vorzunehmen. Sind also bei einem angenommenen Fall von 100 qm Wohnfläche und einer Kaltmiete von € 500,00 zwei Räume mit 40 qm betroffen, die einer Kaltmiete von € 200,00 entsprechen, wären hier 20 % rd. € 40,00. Unterstellt man einen mittleren Schimmelbefall entsprechen hier die 20 % auf die befallenen Räume in etwa 8 % der Gesamtkaltmiete. Die Urteile, die hier veröffentlicht sind, berücksichtigen jedoch stets Mietminderungen auf die betroffenen Räume und nicht auf alle Räume. Beim Lesen der Urteile ist deshalb zu beachten, ob ein Urteil auf Mietminderung sich auf die anteiligen Räume bezieht oder umgerechnet auf alle Räume.

Bitte als Mieter beachten, wenn Schimmel beanstandet wird, dass dieser dem Vermieter gemeldet wird und bevor er entfernt wird, sollte der Mieter eine Dokumentation anfertigen, also den Schimmelbefall fotografieren.

Gruss Günter

(Nähere Infos habe ich Dir direkt zugeleitet)