Mietminderung wegen Umbauarbeiten

Hallo zusammen!

Es steht eine Umbaumaßnahme an. Angekündigt ist (unter anderem) ein neuer (zusätzlicher) Balkon mit Zugang aus einem Zimmer.
Bei der Wohnung handelt es sich um eine WG. Durch den Neubau fällt ein Zimmer vollständig weg - das Zimmer wird unbewohnbar sein da die Außenfassade des Zimmers abgerissen werden muss: Heizung, Fenster und Lüftung befinden sich an dieser Wand. Außerdem ist das Zimmer nur 13qm groß - Ausweichmöglichkeiten gibt es keine.

Jetzt kommt die Frage auf: Kann man eine Mietminderung beantragen?
Es handelt sich beim Vermieter um einen Konzern…

Liebe Grüße und danke im voraus!

Hallo!

Mietminderung muss man nicht beantragen !  Glaubt man Anspruch zu haben, wendet man sie einfach selbst an und zieht x % von der Miete ab (übrigens von der Warmmiete  also inkl. Vorauszahlung auf Nebenkosten).

Es gibt doch ein neues Gesetz, was bei Modernisierungen die Mietminderung für 2 Monate ausschließt. Das zielt aber auf indirekte Baufolgen wie Lärm, Staub, Sichtbehinderung durch Gerüst/Bauplanen usw. ab.

Nicht direkt auf eine Nichtnutzbarkeit eines Raumes.

Würde ja im Umkehrschluss bedeuten, falls man ganz aus Wohnung raus müsste, weil alles umgekrempelt wird, dann zahlt man weiter Miete, muss aber sehen wo man während der Zeit wohnt ?

Kann ja nicht nicht.

Was hat den der Vermieter zur Bauzeit, zur zukünftigen Miete (!) und zu einem Ausgleich für den Nutzungsausfall des Zimmers gesagt ?

MfG
duck313

Hallo,

bei Mietminderungen ist zu unterscheiden, ob eine Miete wg. baulicher Maßnahmen gemindert werden soll oder weil die angemietete Wohnfläche sich reduziert; es können aber auch beide Mietminderungen addiert in Abzug gebracht werden.

Es ist aber nicht verständlich, wie eine Außenfassade abgerissen werden soll und dadurch das Zimmer unbewohnbar wird; da wird doch nicht eine Wand abgerissen und nicht mehr ersetzt???

lG

Es ist aber nicht verständlich,

du meinst: MERGER ist das nicht verständlich.

wie eine Außenfassade
abgerissen werden soll und dadurch das Zimmer unbewohnbar
wird; da wird doch nicht eine Wand abgerissen und nicht mehr
ersetzt???

vielleicht denkst du mal darüber nach, dass der umbau nicht von jetzt auf gleich fertig ist? und dass sich eine mietminderung selbstverständlich auch auf einen begrenzten zeitraum beziehen kann?

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Hallo!

Bei der Wohnung handelt es sich um eine WG. Durch den Neubau
fällt ein Zimmer vollständig weg - das Zimmer wird unbewohnbar
sein da die Außenfassade des Zimmers abgerissen werden muss:
Heizung, Fenster und Lüftung befinden sich an dieser Wand.

Warum sollte es unbewohnbar werden? Ein Fenster mit Brüstung wird jetzt ja auch schon vorhanden sein.
Die Brüstung teilweise rausbrechen, das vorhandene Fenster aus und das neue mit Balkontür wieder einbauen, geschieht in der Regel an 1 Arbeitstag.

Genauso die Umrüstung/Verlegung der Heizung.

Viele Grüße
Whitby