Hallo Experten,
in meiner Wohnung sind die Fenster undicht. Das ist sehr unangenehm, zumal es draußen langsam kalt und nass wird. Es zieht fast in jedem Zimmer. Mein Vermieter behauptete, dass ich die Fenster einfach richtig zumachen muss. Das ist allerdings quatsch, die Fenster gehören gerichtet oder einfach ausgetauscht. Kann ich die Fenster reparieren lassen und dem Vermieter dann die kosten in Rechnung stellen?
Ist es Möglich die Miete zu mindern, um etwas Druck auf den Vermieter auszuüben?
Ich kriege die Wohnung ja gar nicht warm besonders wenn es jetzt kalt wird, wird das problematisch.
Hallo,
wegen einem undichten Fenster - äh wegen eines undichten Fensters zieht es in der ganzen Wohnung? Unwahrscheinlich, ausser die Wohnung hat nur ein Fenster.
Ob die Wohnung warm zu bekommen ist, muss der Vermieter sicherstellen, die Heizung muss eine Temperatur von glaub 21 Grad tagsueber schaffen. Was das kostet ist eine andere Frage.
War der Zustand schon so wie beschrieben bei Beginn des Mietverhaeltnisses. Dann muss nichts geaendert werden. Dann bringt auch Mietminderung nichts.
Ist es eine Eigentumswohnung? Dann kann auch der Vermieter nicht einfach ein Fenster tauschen. Das muss ueber die Eigentuemergemeinschaft geregelt werden, je nachdem wem die Fenster gehoeren.
Die Reparatur eines Fensters darf der Mieter nicht eigenmaechtig durchfuehren oder beauftragen, selbst wenn er es dann selber bezahlt.
Gruss Helmut
Hallo!
Waren die Fenster schon immer undicht oder hat es sich im Laufe der Mietzeit verschlechtert ?
es wäre auch gut wenn man das Fenster mal im Foto sehen könnte oder wenn man eine Beschreibung der Bauart kennen würde.
Holz/Kunststoff, Isolierglas, gibt es sichtbare Dichtungen usw
Die Antwort vom Vermieter ist dreist und frech, man darf erwarten auch diese Fenster brauchen keinen Lehrgang zum Fensterschließen.
Kurz um:
Ja, man kann wie bei jedem berechtigten Mangel mindern, ab Mangelauftritt bis Beseitigung. Problem ist halt immer die Höhe der Minderung.
Man kann aber auch nach wirkungslos verstrichener Aufforderung an den Vermieter selbst einen Tischler beauftragen damit der die Fenster prüft und ggf. einstellt oder auch Dichtungen ersetzt.
Kosten fordert man vom Vermieter oder zieht sie von Mietzahlung ab.
Ganze Fenster so zu tauschen ist nicht angeraten, nur nach vorheriger rechtlicher Beratung !
MfG
duck313
Hallo,
eine Mietminderung sollte immer die letzte Option sein, seinen Vermieter zum handeln zu bewegen. In meinen zahlreichen Mietsverhältnissen, kann ich mit Fug und Recht über die juristischen Handhaben berrichten.
Zunächst zu deinem Problem. Bevor Du eine Mietminderung vornimmst, musst Du zunächst einmal deinen Vermieter von dem Mangel in Kenntnis setzen. Das hat Preorität. Achte auf Zeugen die der Zustellung beiwohnen. Ferner solltest Du in deinem Vertrag nachsehen ob die Kleinreperaturklausel vorhanden ist. Danach müssen Mieter in der Regel für Kleinreperaturen in einem gewissen Rahmen selbst aufkommen.
Nun zum Thema Mangel. Ob tatsächlich ein Mangel an der Mietsache vorhanden ist, lässt sich anhand von undichten Fenstern nur schwer erklären. In meiner Erfahrung wurde die Tasache, das bei Erstbegehung der Wohnung eine Undichtigkeit der Fenster eine zu übersehnde Mangelerscheinung darstellen kann, jedoch eine gerechtfertigte Minderung nicht bejaht. Eine Ortsbegehung könnte das Gericht überzeugen, jedoch verlangt dieser Schritt, dass es auch an dem Besichtigungstag durch die Fenster zieht.
Mieterschutzvereine machen sich nicht vor O R T einen Eindruck, was aber erforderlich wäre, bevor diese einfach auf den Vermieter mit Keulen von Schriftsätzen einschlagen. Egal um was für Mängel es sich handelt. Diese Vereine aggieren von Schreibtischen aus, wie Rechtsanwälte auch. Ein guter Rechtsanwalt begibt sich bei solch optischen Eindrücken und zu überprüfenden Umständen, persönlich an den Ort des Geschehens. Das sollte heute eigentlich mehr denn je getan werden, da zum einen die Rechtsgrundlage anhand des einzuschätzenden Umstandes, so wie alle weiteren Begebenheiten einer Wohnung oder eines Hauses in Augenschein genommen werden kann und so eine Rechtsberatung auf gesunden Füßen steht. Aber ein Rechtsanwalt würde nur gegen Vorkasse diesen Schritt vornehmen. Alles andere ist umrahmt von einer Pauschale der Rechtsschutzversicherungen und Co.
Recht bekommen und Recht haben. Das Recht zu haben bedeutet heute leider mehr denn je vor Gericht in einem Vergleich zu münden. Ein Rechtsanwalt, welcher auf das Recht seines Mandanten behaart, den gibt es nicht mehr, da auch ein RAE nur mit Nichtwissen für seine Mandanten vor Gericht aggiert. Und zum Schluss nach allen Qualen des Rechtsstreits ist alles, ich betone alles, selbst wenn der Rechtsanwalt das Recht auf der Seite seines Mandanten sieht, immer immer und immer wieder eine Auslegungssache des Rechts. Das Gericht ist in seiner Entscheidung, sofern dieses unvoreingenommen handelt, in der Rechtsauffassung, in der Beweiswürdigung und in seinem Gebot von Rechtsauslegung einem solch großen Mantel der Immonität umgeben, so dass selbst ein aus beispielsweise Zeitrgründen abgekürtztes Verfahren mit Übergehung von Rechtsmitteln und unvorstellbaren Instrumenten der Rechtsbeugung in der Lage, dass einem die Spucke und zu guter letzt der Glaube an Gerechtigkeit fehlt. In der Regel wird man dann in die Kanzlei berufen und einem vorher für dein Recht kämpfenden Rechtsanwalt gegenüber sitzen, der wie gewandelt zur Aufgabe rät. Und man fragt sich, warum hat er dass nicht schon früher gesagt. Nun die Antwort steht in dem RVG. Das ist das Rechtsanwaltvergütungsgesetz.
Ohne dass ich deine Fenster gesehen habe. Und ohne dass ich deine Bemängelung in Augenschein genommen habe, sag ich Dir voraus, dass es besser ist, dem Vermieter den Puderzucker in den Arsch zu blasen. Und verzeih mir bitte die Ausdrucksweise, aber bei Fenster Zügen fängt es an und bei Heizkörpern und Abrechnungen hört es auf.
Zum Schluss zieht man aus und hat einen Feind mehr im Leben. Nimm das Geld und kauf Dir im Baumarkt Dichtungsgummies. Die gibt es für ein paar Euros.
Noch was: Wenn ein Vermieter sich nicht rührt und gewisse Mängel wirklich unhaltbar sind, z.b. Wasserrohre frieren zu, oder es regent durch das Dach oder die Heizung fällt im Winter aus, dann seht nicht lange zu. Schaltet so früh wie irgend möglich, nachdem sich euer VM nicht rührt einen Rechtsanwalt ein, ( Beratungsschein gibt es für jeden), und beauftrag ihn mit der Wahrnehmung einer einstweiligen Anordnung. Eilbedürftigkeit. So würde ich es heute machen.
Viel mehr später.
LG Michael.