Mietminderung wegen undichten und teils defekten Fenstern

Hallo zusammen,
Ich wohne seid etwa 3 Jahren in ner FirmenWohnung von Willi Betz, die Hausbesitzerin ist die Schwester des besagten Firmeninhabers, und wohnt in den USA.
Die Verwaltung der Wohnung übernimmt die Firmenleitung.
Zu meinem problem:
Alle fenster, die etwa noch Baujahr 1975 sind, sind undicht, es regnet rein, bei stärkeren Schauern, der Wind zieht rein, ich heize also zur Hälfte umsonst.
Durch den schweren Hagelschauer im Juli diesen Jahres sind im Bad und in der Toilette die Fenster kaputt gegangen. ich habe den Schaden sofort gemeldet,  aber bis heute war niemand da, der sich den Schaden angesehen hat, obwohl uns dies zugesagt wurde!
Meine Frage:
 Wie kann ich mich verhalten, und wenn ch die Miete mindern kann, um Druck auszuüben, um wieviel etwa kann ich sie mindern?..Hab ein 2 Jährigen Sohn im Haushalt!

Dein Artikel wird GELÖSCHT, wenn er gegen FAQ:1129 verstößt.
Bitte stelle deine (steuer-)rechtlichen Fragen nicht in der Ich-Form und antworte nicht in der Du-Form. Nur abstrakt, hypothetisch und unpersönlich dargestellte Sachverhalte und Fragen dürfen diskutiert werden.

und angeclickt hatten Sie bei Einstellung Ihrer Frage:
JA Ich habe die Hinweise verstanden und werde mich an diese halten.

Zudem riskieren Sie mit der Namensnennung Ihres Vermieters auch noch eine Klage, soweit ihr Vermieter mit der Nennung seines Namens nicht einverstanden war.

Hallo verehrte/r User/in,
Hinweise vorab: Korrespondenz mit Dritten etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein ! Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen ! Meine Infos sind keine Rechtsberatung !  
Eine Mietminderung ist selbstverständlich in diesem Fall möglich.
Sie sollten sich mit diesem Problem an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein oder an einen Fachanwalt wenden. Über den Anwalt können Sie als evtl. Geringverdiener/in einen „Beratungshilfeschein“ beim Amtsgericht beantragen.
MfG  USKO

hier ist eine tabelle zu dem thema:
http://www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungsta…

Mängelanzeige nur schriftlich an die Verwaltung mit gleichzeitiger Fristsetzung zur Behebung des Mangels. 14 Tage müssten reichen. Mietminderungen nur mit äußerster Vorsicht vornehmen, am besten nur mit Beratung durch örtlichen Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht.

Moin,
Du mußt im Abstand von 1 Monat 2 X die Hausverwaltung auffordern die Schäden zu beseitigen. (Schriftlich per Einschreiben Rückschein)
Darnach halte ich eine Mietminderung von der Gesamtmiete (Warm+Kalt) von 15% für angemessen.
Bitte in den Schreiben daruf hinweisen das Du die Miete mindern wirst.

Gruß connection