Mietminderung wegen unverschlossener Hauseingangstür

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Am 26.07.2010 meldete ich umgehend der Hausverwaltung, das die Hauseingangstür unseres Mehrfamilienhaus defekt sei. Irgendjemand hat den Schließzylinder aufgebohrt, sodass man mühelos mit einem beliebigen Schlüssel (oder anderem Gegenstand) die Tür öffnen konnte.
Ca. zwei Wochen später schrieb ich erneut die Verwaltung an und fragte nach dem Sachstand. Man sicherte mir zu, dass das Schloß bestellt sei und in der kommenden Woche eingebaut werde.
Nun hat sich bis zum 13.09.2010 nichts getan und ich habe die Verwaltung erneut angeschrieben und Mietminderung für den Monat September i.H.v. 5 % geltend gemacht. Umgehend wurde dann das Schloss der Hauseingangstür (noch am selben Tag) ausgewechselt. Gestern erhielt ich einen Brief, dass meine Ansprüche auf Mietminderung unzulässig seien, da von Seiten der Hausverwaltung alles getan wurde um den Schaden zu beheben. Es habe angeblich sehr lange gedauert das Schloss zu beschaffen, da der Hersteller angeblich Lieferschwierigkeiten hatte.

Kann ich trotzdem meine Mietminderung geltend machen ? Oder ist die Forderung der Mietminderung an sich und/oder in der Höhe ungerechtfertigt ?

Liebe Grüße aus Berlin…

hallo havelkaiser,

ich bin mir nicht zu 100 % sicher aber da ja der schaden behoben wurde denke ich wirst du die 10 % nach zahlen müssen aber garabtieren kann ich leider nichts tut mir leid

lg