Mietminderung weil Fernsehsignal zu schlecht?

Liebe/-r Experte/-in,

ich würde in meiner Mietwohnung gerne digitales Fernsehen/Telefon/Internet über das Fernsehkabel (Unitymedia) empfangen.
Ein Techniker hat mir nun jedoch bescheinigt, dass das Signal des Fernsehkabels in meiner Wohnung zu schlecht sei. Unten im Haus ist das zentrale Signal gut; man müsse ein neues Kabel ziehen, um oben ebenfalls ein gutes Signal zu erhalten.
Mein Vermieter sträubt sich jedoch gegen das neue Kabel bzw. eine Eröffnung der Kabelspur.
Kann ich nun eine Mietminderung verlangen und wenn ja, in welcher Höhe?
Zwar kann ich Fernsehen über ein gut abgeschirmtes Kabel einigermaßen ordentlich empfangen, aber die Chance auf digitales Fernsehen ist nun weg. Habe ich hierauf ein Anrecht?

Vielen Dank für Ihre Zeit und Hilfe, frdl. Grüße,
JC Lüers

Hallo,

ein Anrecht auf digitale Versorgung gibt es nicht. Es besteht nur ein Anrecht auf Grundversorgung.

Wenn der Vermieter sich sträubt hat man halt ein Problem.

Minderungen sind wegen der bestehenden Grundversorgung ausgeschlossen.

Gruß

Sehr geehrter Herr Lüers,
wenn in Ihrem Mietvertrag die Klausel vorhanden ist, dass der Fernseh-usw.-Empfang zugesichert wird, können Sie natürlich auf tadellosen Empfang „pochen“ und der Vermieter muss Ihnen diese Installation gewähren. Steht in Ihrem Vertrag davon nichts-haben Sie keinerlei Recht dazu, weder zur Empfangsverbesserung noch zur Mietminderung.
MfG Waldi64

Hallo,
nein ein Anrecht haben Sie nicht. Sie haben die Wohnung damals so angemietet. Also auch kein Recht auf Mietminderung.
Erst wenn das analoge Fernsehen eingestellt wird (ich glaube das ist am 30.4.), erst dann muss der Vermieter dafür sorgen, dass Sie das digitale Fernsehen empfangen können.

Zunächst muss geklärt werden, ob du eine Wohnung mit digitalem oder mit analogem Kabelanschluss gemietet hast. Schau in den Mietvertrag, sprich mit den Nachbarn. Wenn digital im Mietvertrag steht oder im Haus Standard ist, hast du auch einen Anspruch auf Standard.

Wenn dem so sein sollte, hast du einen Anspruch auf Herstellung eines funktionsfähigen digitalen Anschlusses in deiner Wohnung, ob der Vermieter nun will oder nicht. Den kannst du auch gerichtlich durchsetzen.

Eine Mietminderung halte ich für eher schwierig, da die Gerichte diesen Mangel als unerheblich im Sinne des § 536 I3 BGB ansehen dürften.

LG