Wenn in einer neu Renovierten Wohnung der Gasboiler, welcher die gesamte Warmwasserversorgung der Wohnung darstellt, gegen einen Elektroboiler getauscht wird,
sich nach kurzer Zeit herausstellt, das die Schmelz-Hauptsicherung der Wohnung durchbrennt, sobald der Boiler heizt, und ein anderes größeres Elektrogerät (Herd, Spülmaschiene, Waschmaschiene, Wasserkocher…) ebenfalls betrieben wird,
Der Vermieter daraufhin von Hausmeister und Mieter auf das Problem aufmerksam gemacht wird und nichts unternimmt,
nach 2 Jahren eine Weitere Wohnung ebenso ausgestattet wird, was zur folge hat, dass der Elektroboiler von Wohnung 1 + Elektroboiler von Wohnung 2 auf einer Phase hängen. (Angenommen in dem Altbau führt zu jeder Wohnung nur eine Phase statt 3 wie heute üblich)
Und durch diese Konstellation die Mieter der Wohnungen nun nicht nur den einsatz ihrer eigenen Elektrogeräte aufeinander abstimmen müssen, sondern auch hoffen müssen das der Boiler des Nachbarn nicht gerade heizt,
Wenn deshalb schon 2 mal die Hauptsicherung des Hauses geflogen ist,
Der Vermieter abermals verständigt wurde und nichts getan hat,
Dürfen die Mieter dann eine Mietminderung veranlassen?
Oder könnten sie, weil sie diesen Zustand für unzumutbar halten, bei Kündigung eine verkürzung der Kündigungsfrist anstreben?
Hallo!
Das ist so ungewöhnlich,das man es nicht glauben mag.
Man ersetzt einen Gas-WW-Boiler(und Heizung?) gegen einen E-Speicher(eigentlich stromarm!) und prüft nicht,ob sich das überhaupt mit der offenbar schwachbrüstigen Installation verträgt ?
Ungewöhnlich,aber zumindest denkbar.
Das wäre ein Mietmangel,klare Sache. Denn die E-Installation muss den normal üblichen Gebrauch von Haushaltsgeräten ermöglichen. Gewisse Einschränkung mag hinzunhmen sein.
Und wenn angeblich nur 1 Phase ankommt,dann wundert mich bereits sehr es gibt E-Herd(gut,das geht noch) und dann noch WM und GS und den ganzen andren stromfressenden Kleinkram ? da macht der Boiler den Kohl auch nicht mehr fett,spricht,daran liegt es nicht.
Dann nenne mal spaßeshalber die Anzahl und Amperezahl der vorh. Sicherungen in deinem Sicherungsverteiler. Und die Daten des E-Boliers.
Fristlose Kündigung sehe ich hier noch nicht. Handlungsbedarf des Vermieters schon. Dem kann ja der Mieter auch Nachdruck verschaffen.
Wenn auch nach formeller Störungsmeldung keine angemessene und kurzfristige Überprüfung und Verbesserung erfolgt, könnten sich die Mieter aber auch selbst helfen.
Eigenvornahme durch bestellten Elektriker und dann dessen Kosten von Miete abziehen.
Frage den Elektriker unter Stichwort „Lastabwurf“,ob man so etwas für den(die) WW-Boiler nachrüsten kann.
mfG
duck313
Hallo,
Danke für die Antwort.
Ja, man mag es nicht recht glauben…
Aber es führt tatsächlich nur eine Phase in die Wohnung…
Die Sicherung im Kasten hat 35 A.
Man ist sich auch nicht ganz sicher, normalerweise würde es wohl reichen.
Man achtet nur seit dem ersten Vorfall darauf das keinen anderen Stromfresser gleichzeitig mit Boiler laufen.
Richtig ärgerlich ist es erst seit die 2te Wohnung dieselbe Installation hat.
Ach ja, die Hauptsicherung für die Phase im Keller hat auch 35 A.
Wie gesagt, auf der hängen 3 Wohnungen.
Der in der Wohnung wohnende E-Ingenieur hat für den Boiler 26A ausgerechnet wenn er voll heizt.
Bei einer Wohnung mag’s noch funktionieren, bei 2 Boilern gleichzeitig wird’s dunkel in den Wohnungen.
Laut E- Notdienst ist die ganze Installation wohl ohnehin sehr abenteuerlich.
Darf man Miete einfach so mindern? Muss man da irgendwelche Regeln beachten?
Hallo!
Der in der Wohnung wohnende E-Ingenieur hat für den Boiler 26A
ausgerechnet wenn er voll heizt.
An der Aussage kann irgendwas nicht stimmen. Entweder handelt es sich um keinen Boiler, sondern um einen Durchlauferhitzer oder es ist ein Boiler, aber der zieht niemals 26 A. Ein Boiler hat Zeit zum Heizen, ist thermisch ganz passabel isoliert und heizt mit 1 kW oder wenig mehr vor sich hin, braucht in der Größenordnung von 5 A.
Gruß
Wolfgang
Hm…
Es ist definitiv ein Boiler,Stiebel Eltron 80 Liter hat der.
Auf dem Typenschild stehen 2-6kW.
Ich kenn mich jetzt mit Boiler Leistungen nicht so aus, aber
6kW/230V = 26 A
2kW/230V = 8,7A
Also müsste sich doch wenn man nach dem Typenschild geht der Strom zwischen 8,7 - 26A aufhalten.
Wie kommst du auf 5A?
Wie gesagt, kenn mich mit WW-Boiler nicht so aus, aber Aus Leistung Strom berechnen krieg ich hin.
Aber mal die Elektrotechnik beiseite,
Mir geht’s eigentlich um die Mietrecht Frage, wie man bei sowas eine Mietminderung anstrebt.
Ich darf doch sicher nicht einfach so sagen… hey, ich zahl jetzt mal eben 100€ weniger weil ich denke mal…
Hallo!
schön, dass man jetzt mal die Daten erfährt ! wenigstens die des neuen Boilers.
Was in Deinem Sicherungskasten alles an Sicherungen(Anzahl und Amperewert) drin ist, weiß immer noch niemand-
Gut, es ist auch kein technisches Forum. Trotzdem fände ich es sehr interessant !
Der Boiler ist in Leistung umstellbar ! Entweder mit Schalter(Betriebsanleitung lesen) oder direkt beim Anschluss(das wählte der Elektriker dann aus)
2 kW reicht für Dauerbetrieb völlig aus. Es dauert eben nur lange beim Erstaufheizen oder Nachheizen nach hoher Entnahme(Badewannenfüllung).
Deshalb kann man auf 6 kW umschalten, dann geht es 3 x so schnell.
Stromverbrauch ist aber gleich, egal ob 2 kW oder 6 kW eingestellt ist.
Nur muss das häusliche Stromnetz das auch hergeben und das war Aufgabe des montierenden Elektrikers oder Installateurs.
Denn es musste doch auch eine Stromzuleitung neu gelegt werden ? Die vorhandene für den Elektrikteil des Gasboilers wäre nur für 2 kW geeignet gewesen, wenn überhaupt eigener Stromkreis mit 10-16 A Sicherung.
6 kW an einer Phase braucht eine dicke Zuleitung mit 25 A Sicherung. Wo ist die, wenn nicht neu hingelegt?
Das passt alles hinten und vorne nicht. So dumm kann kein Vermieter, Verwalter sein und wenn doch, dann müsste ihn der Handwerker entsprechend aufklären und abraten.
Mietminderung ?
Klar, nur was will man ansetzen ? Wann fällt komplette Elektrik aus ? Und wie lange dauert es, bis wieder eingeschaltet werden kann ? Das wäre der Mangel.
Man könnte z.B. einen angemessenen Betrag der Miete kürzen und einbehalten bis die Elektrik des Hauses so verbessert wurde, das nicht mehr mit Totalausfall wegen Überlastung zu rechnen ist. Dazu sollte man sich stets vorher beraten lassen(Mieterverein,verbraucherberatung,Anwalt).
Wenn sich nichts tut, dann eben für immer. Wenn man dort bleiben wollte.
Mal was rechtliches am Rande:
Ich persönlich halte eine Mietminderung(hier im Sinne von Schadenersatz) allein für die Umstellung Gas-Warmwasser auf Elektroboiler für machbar. Denn es verteuert sich für den Mieter.
Warum ?
Weil die kWh für Warmwasser aus Gas weniger als die Hälfte derjenigen aus Strom kostet!
MfG
duck313
Hallo nochmal,
Danke für die Antworten…
Die alten Daten kann ich dir nicht geben weil Einzug erst nach dem Austausch stattgefunden hat.
Ein Handbuch haben die Mieter nie erhalten.
So wie du das schilderst wird dann wohl eine Mietminderung eher nicht umzusetzen sein, fürchte ich.
Evtl. muss man sich dann doch nochmal mit einem Sachverständigen in Verbindung setzen.
Trotzdem vielen Dank für die Hilfe
Eine anteilig taggenauer Mietminderungsanpruch besteht ab nachweilichem Zugang des Beseitigungsverlangens eines Mietmangels bis zu dessen Behebung.
Eine fristlose, vorfristige oder gar „außerordentliche“ Kündigung gibt er aber nicht her.
G imager
Mietminderung ist ab Eintreten eines Mangels möglich. Nicht erst ab „Zugang des Beseitigungsverlangens“. Wobei von einer zeitnahen Meldung an den Vermieter ausgegangen wird.
vnA
Eine anteilig taggenauer Mietminderungsanpruch besteht ab
nachweilichem Zugang des Beseitigungsverlangens eines
Mietmangels bis zu dessen Behebung.
wie oft soll dieser unsinn denn noch hier gepostet werden?
eine mietminderung ist dann möglich, wenn mängel die nutzung der gemieteten sache mehr als nur unwesentlich beeinträchtigen. und zwar genau so lange, wie die beeinträchtigung besteht. das hat erstmal genau gar nichts mit einer meldung an den vermieter oder gar einer frist zur beseitigung des mangels zu tun!
die mietminderung ist natürlich auch ein druckmittel, damit der vermieter den mangel möglichst schnell beseitigt (in seinem eigenen interesse). aber dazu ist sie eigentlich nicht gedacht - sie soll verhindern, dass man für etwas zahlen muss, was man gar nicht bekommt.
und deshalb steht es auch nicht so wie oben behauptet im gesetz: http://dejure.org/gesetze/BGB/536.html
wobei sich dieses minderungsrecht nicht nur auf mietwohnungen bezieht, sondern ganz allgemein auf gemietetes - auch auf das tretboot beim ausflug an den see. siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Minderung