Mietminderung wg Baustelle im Wohnhaus

Im August 2010 habe ich einen Mitevertrag für eine 2-Zimmer-Whg mit Mietbeginn 1.10.2010 unterzeichnet. Bei der Wohnhausbesichtigung wurde mir mitgeteilt, dass das Haus vollständig renoviert wird und bis Mietbeginn einzugsbereit ist. Als ich dann Anfang Oktober einziehen wollte waren lediglich die verschiedenen Wohnungen renoviert, der Rest des Hauses war jedoch eine komplette Baustelle:

  • der Flur zu meiner Wohnung sowie das Treppenhaus sind vermüllt. dreckig und es stehen überall Bauutensilien
  • Es gibt keine Haustür. Das Haus ist Tag udn Nacht für jeden begehbar
  • Die versprochenen Klingeln funktionieren noch nicht
  • Im Gang, gegenüber unsres Gangs, sowie ein Stockwerk überuns und im Keller(im gleichen Haus) sind Wohnungen noch nicht mal ansatzweise einzugsbereit und es wird ständig Mo-Sa gebaut (über 50db Baulärm auf jeden Fall)
    -Vor der Haustür befinden sich ein rießiger Haufen Sand sowie ein großer Graben wo Leitungen verlegt werden.
    -Die Wohnung, in der ich eingezogen bin wurde nicht saubergemacht, war von Bausschmutz verdreckt

Meine Nebenkosten,die ich bereits bezahlt habe, beinhalten Hausreinigung&Hausmeister. Beides kann von mir diesen Monat nicht in Anspruch genommern werden, da ja das ganze Haus noch eine komplette Baustelle ist.

Außerdem ist zu erwähnen, dass ich sowie die meisten meiner Hausmitbewohner Studenten sind und wir keine Ahnung haben ob wir Mietminderung fordern können/sollen?!

Vllt kann uns jmd helfen, ob wir bzw wie wir gegen den Vermieter vorgehen könnten, um weniger Miete zahlen zu müssen/bzw rückwirkend teilweise erlassen zubekommen.

Vielen Dank im Vorraus
Ich freue mich über alle Antworten…

Hallo Linda,
rückwirkend wird nichts mehr zu mindern sein, es sei denn, der Vermieter hat Dir schriftlich die Fertigstellung zum Einzug mitgeteilt.
Ich würde dem Vermieter umgehend schriftlich eine Frist setzen zur Fertigstellung. Nach Ablauf der Frist kannst Du dann rückwirkend mindern.
Eine Minderungstabelle findest Du unter „hanhoerster.de“.

Gruß Huftier

Hallo Linda,

ich bin Tiefbauexpertin, keine Rechtsanwältig.

Von einer mündlichen Zusage hat man gar nichts. Was steht im Mietvertrag über Renovierung? Gegören Teile außerhalb deiner Wohnung mit zum Vertrag, z.B. Keller, dann muß das auch nutzbar sein.

Baulärm und Schmutz durch Renovierung muß generell geduldet werden, allerdings hat der Bauherr die Pflicht, die Belastungen für die Mieter so gering wie möglich zu halten.

Wie das bei Neubezug aussieht weiß ich nicht, denke aber, daß die Gerichte davon ausgehen würden, daß eine Wohnung beim Einzug ok sein muß. Wie weit das für das drumrum so gesehen werden könnte…?? Das die anderen Wohnungen noch nicht renoviert sind dürfte dabei kaum eine Rolle spielen.

Ich denke, daß eine Mietminderung drin ist, aber wie gesagt nur meine persönliche Einschätzung. Recherchiere im Internet dazu oder investiere eine Beratungsgebühr beim Fachanwalt. Tut Euch als Mieter zusammen. Jeder gibt 20 Euro und alle haben was davon wenn was erreicht wird.

Viel Glück

Hallo!
Leider kann ich Ihnen da nicht weiter helfen