Mietminderung wg defektem Wasserboiler

Hallo an Allen!

Ich wohne in einer 2er-WG, wobei ich Hauptmieter bin und ich 2 Zimmer mit Einverständnis der Hauseigentümerin an 1 Mitbewohner untervermieten darf.

Vor dem Pfingst-WE ging der Wasserboiler nicht bzw. heizte kein Wasser mehr. Am gleichen Tag rief ich die Hauseigentümerin an, die sofort Handwerker bestellte.

Innerhalb von 90 Min. waren sie auch schon da, um sich den Boiler anzugucken…was ich für eine Großstadt mit 300.000 Einwohnern erstaunlich schnell fand :wink:

Ersatzteile mussten bestellt und konnten erst am Dienstag geliefert werden…es war Freitag vor dem langen Pfingsten WE. Am Dienstag waren sie da, Ersatzteile eingebaut und es lief wieder.

Jetzt verlangt mein Mitbewohner eine Mietminderung, weil er 5 tage nicht duschen konnte.

Info: seine Warm-Miete beträgt 320 € für 2 Zimmer (Gesamtgröße 28 qm) inklusive Unity-Media-Paket, Stadtwerke, GEZ, usw.

Er will jetzt 30 € Mietminderung haben.

Meine Meinung dazu:

  • Ich habe mich um alles gekümmert
  • Hauseigentümerin hat sofort reagiert und die Handwerker bestellt
  • nach 90 min waren die Handwerker da…mega schnell
  • wg dem langen WE konnten sie erst Dienstag wieder kommen
  • Wasserboiler lief wieder

Ich frage mich jetzt:   Wo ist das Problem?

Ich musste auch woanders duschen und nerve nicht meine Vermieterin mit einer Mietminderung. Sie und die Handwerker haben perfekt gehandelt. Keiner kann was dafür, dass der Boiler ausgerechnet vor einem WE kaputt geht.

Da ich Hauptmieter bin, muss ich die Gesamtmiete der Wohnung aufbringen…deswegen nervt mich die Geschichte.

Was sagt ihr denn dazu?

LG

Hallo,

jetzt siehst Du, was dein Untermieter taugt.
Das wäre jetzt meine Vorgehensweise.

Andere sehen das vielleicht anders.

Ich würde ihm die 30 EUR in die Hand drücken und gleichzeitig das Schreiben mit der Kündigung des Mietverhältnis zum nächstmöglichen Termine übergeben.

Gruß Earny

Hallo!

Ist denn unbekannt, Mietminderung steht bei einem Mietmangel immer zu ? Es hat gar nichts mit einem Verschulden zu tun.
Allein die Tatsache , es gab kein WW, ist dieser Mangel.

Eine Minderung von ca. 15 % wäre dafür normal und angemessen ( es gibt mehrere Gerichtsurteile dazu).

Und selbst wenn man die Komplettmiete nehmen sollte( das ist nicht so klar, wegen der Inklusivleistungen) wären das dann für 5 Tage = 8 €.

30 € ist deutlich überzogen (nahe 60 % Minderung !)

MfG
duck313

Ich würde ihm die 30 EUR in die Hand drücken und gleichzeitig
das Schreiben mit der Kündigung des Mietverhältnis zum
nächstmöglichen Termine übergeben.

100% Zustimmung. Wer so gierig ist, verliert langfristig alle Freunde.