Mietminderung wg. eingeschränkter Heizung

Hallo,

Frau P wohnt in einer Mietwohnung, in der letzten Winter eine neue Heizanlage installiert wurde. In der Wohnung von Frau P. funktioniert diese Heizung ohne Probleme. Allerdings beschweren sich die Mieter in der Wohnung unter der von Frau P. über laute Pfeifgeräusche, wenn Frau P. die Heizung aufdreht. Die Vermieterin hat Frau P. daraufhin aufgefordert, nach 22 Uhr die Heizung komplett abzudrehen und bis 8 Uhr nicht wieder anzustellen. Wie lange muss Frau P. dies hinnehmen und kann sie eventuell die Miete mindern (falls ja, welche Minderung wäre angemessen?)

Hallo,

warum wendet sich Frau P nicht an die Hausverwaltung und informiert sie darüber, dass die Anlage für die vorhandenen Heizkörper und Ventile offenbar zu groß dimensioniert ist? Die pfeifenden Strömungsgeräusche lassen sich vermutlich recht einfach abstellen, indem die Heizungsfirma die Anlage drosselt (Kappen an den Rücklaufverschraubungen + Absperrmechanismus).

Dann muss weder Frau P frieren noch brauchen die Unter-Mieter Ohrenstöpsel.

Grüße
Renee