sorry…
hallo matthias,
eigentlich wollte ich dich ein wenig auf die schaufel nehmen, aber durch einen unvollständigen satz habe ich mich selbst ins knie geschossen:smile:)
überlege doch mal die konsequenzen deiner forderung. mal abgesehen davon, dass MM im nachhinein nicht möglich ist, ist dir klar, über welche summe du streiten möchtest?
geschätzter „anspruch“: 2 % für drei tage bei 400,-- miete = EU o,81! selbst wenn es dem vermieter zu dumm wäre, dir wegen des hohen aufwandes zu widersprechen, was bringt es DIR? zeitaufwand für recherchen, schreiben an vermieter, das gibt doch ein dickes minusgeschäft für dich! oder geht es vielleicht um eine innere befriedigung, dem vermieter eines ausgewischt zu haben?
damit aber erreichst eines ganz bestimmt: in zukunft wirst du als der spleenige mieter angesehen, für den es auch keinen pardon mehr gibt, wenn du mal irgendwas anstellst - ob nun aus unkenntnis oder unvorsicht oder weil dir dein arbeitgeber das gehalt nicht rechtzeitig ausbezahlt oder, oder…
also lass in zukunft die kirche im dorf.
h.