Mietminderung wg. Fernsehausfall ?

Hallo.
Nehmen wir mal an, da wird ein Haus von außen neu gestrichen.
Aufgrund des Gerüsts kann kein Fernsehprogramm mehr empfangen werden.
Das Gerüst stört den Empfang der Satelliten-Schüssel, welche jedoch dem Vermieter gehört.
Auf Rückfrage mit dem Maler wird geklärt, dass das Fernsehprogramm ca. 12 Tage nicht empfangen werden kann.
Ist hier eine Mietminderung möglich ?
Danke vorab.

hallo,

wohl kaum, da vor einer minderung eine angemessene frist zur beseitigung des mangels gesetzt werden müsste…

lg dev

Moin,
wenn ein Sturm das Dach über meiner Wohnung, also die Zimmerdecke, wegfegt, muss ich erst eine angemessene Frist zur Schadensbeseitigung anmelden bevor ich die Miete mindern kann. Gut. Aber was wäre in einem solchen Fall als angemessen zu betrachten?
Du siehst, dass deine Antwort möglicherweise nicht wirklich richtig ist.

vnA

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moin,

was angmessen ist, bestimmen im zweifel die gerichte.

messlatte sollte dabei sein, ob die beseitigung innerhalb der frist realistisch durchführbar ist. einfache sachen - kurze frist, aufwändigere sachen - längere frist.

wenn ein Sturm das Dach über meiner Wohnung, also die
Zimmerdecke, wegfegt, muss ich erst eine angemessene Frist zur
Schadensbeseitigung anmelden bevor ich die Miete mindern kann.
Gut. Aber was wäre in einem solchen Fall als angemessen zu
betrachten?

das ist aber ein vollkommen neuer fall! leider kein typischer fall für mietminderung …eher für die notwendigkeit der stellung von ersatzwohnraum durch den vermieter.

bei den typischen fällen für mietminderung wird dem vermieter ein mangel mitgeteilt und dieser kümmert sich nicht.

erst dann wird er unter fristsetzung und androhung von mietminderung aufgefordert, den mangel nun doch zu beheben.

wer das klima sofort verschlechtern möchte (oder seinen vermieter schon kennt :wink: ) kann natürlich auch den ersten schritt weg lassen.

lg dev