Hallo,
aber ich glaube der Fragesteller hat keine Lust mehr !
Gruß
Wolfgang
Hallo,
aber ich glaube der Fragesteller hat keine Lust mehr !
Gruß
Wolfgang
Hallo Christian,
aber es geht ja noch weiter:
die Frage (die wohl niemand von uns beantworten kann) ist, ob das Urteil weiter ginge, wenn die Dämmung korrekt gewesen wäre. Daher würde ich den angeführten Text nicht in eine Bewertung dieses aktuellen Urteils einbeziehen.
Gruß, Karin
Hi,
na ja, immerhin führt das Gericht aus, dass der Anspruch auf Mietminderung durch die nicht sachgemäße Wärmeisolierung vorlag, also die Hitze wohl über das normal für Dachwohnungen zu erwartende (und damit zumutbare) Maß hinaus ging. Immerhin handelte es sich in dem vorliegenden Fall um eine hochpreisige Neubauwohnung.
Zitat:
_"[…] Soweit die Mietvertragsparteien keine besonderen Vereinbarungen getroffen hätten, müssten aber die dem Stand der Technik entsprechenden baurechtlichen Bestimmungen bezüglich des Wärmeschutzes zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes eingehalten werden.
[…]
Ob hier eine Gefahr für die Gesundheit bestehe, könne allerdings dahinstehen, da die zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden Wärmeschutzbestimmungen nicht eingehalten worden seien, führte das Gericht aus."_
Natürlich kann man aus diesem Urteil keine allgemeine Gültigkeit herausziehen, nach der eine erhöhte Temperatur in Dachwohnungen per se zur Mietminderung berechtigt. Ich lese eher das Gegenteil heraus:
Zitat:
„Zwar müsse ein Mieter einer Endetagenwohnung ein höheres Maß an sommerlicher Aufheizung hinnehmen als ein Mieter einer anderen Geschosswohnung […]“
Gruß,
Sax