Guten Tag,
In unserer Mietwohnung ist die Warmwasserversorgung seit 2 Wochen mangelhaft (praktisch kein Durchfluss- ist deshalb nicht zu gebrauchen). Habe ich nach 1 Woche bei Hausverwaltung bemängelt, nun geht die 3. Woche ins Land. Habe Mietminderung angedroht, falls das so weitergeht - bin mir aber unsicher unter welchen Voraussetzungen ich das tun kann ohne Risiko verklagt zu werden.
- ab welchem Zeitraum ist der Mangel erheblich: 2 Wochen, 1 Monat, mehrere Monate?
- (bis) wann muss man sich wegen sowas melden?
- Wie beweist man zweifelsfrei den von mir beschriebenen Zustand (Protokoll, Zeugen? gilt die Ehefrau als Zeugin?)
- Kommunikation zwingend per Einschreiben? habe bislang nur e-mails versandt
Hat jemand Erfahrung mit solcher Situation ?
Hallo Carioca,
eine Mietminderung ( 5- 10%) mit Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels würde ich grundsätzlich per Post schicken. Einschreiben ist unnötig.
Der Mangel ist von Anfang an erheblich, denn es ist ja kein Warmwasser da. Also mindern ab dem Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung.
Jeden Mangel am besten immer sofort mitteilen, denn es wird ja die volle Miete gezahlt.
Und wozu Zeugen? Der Vermieter kann sich doch davon überzeugen, daß das Wasser fast kalt ist.
Gruss Huftier
Hallo
Das mit den e-Mails ist schon mal ein guter Anfang gewesen, weiß aber nicht,ob das zählt.
Per Einschreiben, schriftlich natürlich mit Übergabe, das ist besser, denn die Hausverwaltung kann sagen,sie hat nichts bekommen,und dann stehen Sie in der Beweispflicht.Ob die Ehefrau ausreicht,weiß ich leider auch nicht.Besser ist es immer jemand neutralen zu haben, der als Zeuge aussagt.Wie groß ist der Mangel?Können Sie duschen,waschen???Haben Sie Kinder?
Es gilt immer Fristen zur Beseitigung zu stellen, je nach art der Mängel.
Wieviel das ist,kann ich nicht genau sagen.
Am besten machen Sie nun alles nochmal schriftlich, und mit Frist. Wie hoch die Mietminderung ist, ist im Internet nach zu lesen.Es gibt da so diverse Seiten darüber.Und um ganz sicher zu gehen, würde ich noch mal mit einem Anwalt reden, wie das genaue Vorgehen dafür ist.Normalerweise ist es so,Sie bezahlen für eine einwandfrei funktionierende Wohnung, und sollten durch nichts eingeschrängt sein, das das Bewohnen dieser Wohnung gefährdet.
Ich wünsche einen schönen Tag.
LG Sonja