Mietminderung wg. Nässe im Keller

Hallo zusammen,

angenommen eine Mieterin mietet eine Wohnung in einer Jugendstilvilla seit Ende 2004. Nach ein paar Wochen bemerkt sie, dass wenn es regnet, die Nässe durch das
Mauerwerk in ihren Keller dringt und dort als große Pfützen verbleibt, bis es irgendwann verdampft oder versickert.
Mit dem Vermieter bestand mehrfach telefonischer Kontakt und dieser hat daraufhin eine Firma beauftragt, die eine Art Gulli mit Pumpe eingebaut hat. Im Ergebnis brachte dies jedoch keine Lösung. Die Mieterin möchte nun auf jeden Fall die Miete schnellstmöglich mindern und die ärgerliche Angelegenheit mit dem Vermieter schriftlich regeln.
Kann sie ab sofort mindern oder muss sie ihm noch eine Frist einräumen, damit der Vermieter erneut reagieren kann? In welcher Höhe wäre die Miete angemessen zu mindern? Kann die Mieterin Schadensersatz geltend machen, für Gegenstände z.B. Holzmöbel, die nun Schaden genommen haben? Was sollte sie auf jeden Fall beachten?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
Liebe Grüße an das Forum

Hallo,

eine Mietminderung von ca. 20 EURO ist gerechtfertigt. Der Keller kann letztlich nicht genutzt werden, weil jeder Wassereinbruch zu Schäden am Eigentum des Mieters führt. Die bisherigen Schäden müssen dem VM mitgeteilt werden. Er muss zur Ersatzleistung aufgefordert werden ( schriftlich ).

Gruss Günter

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