Mietminderung wg. Ruhestörung

Hat man die Möglichkeit die Miete zu mindern, wenn man nachts die Heizung nicht inbetrieb nehmen kann, da diese wenn sie an ist, superlaut knackt? Und wie viel Prozent wäre das?

" Wir sollten den Deutschen ihre Waffen wiedergeben und dann
die Sowjets dahin zurück treiben, von wo sie gekommen sind
(Sommer 45)"

?

Hallo.

Bei unzumutbaren Geräuschen der Heizung kann die Miete gemindert werden. Üblich sind 10 bis 15 %, teilweise 17 % wie z. B. hier:

http://www.kostenlose-urteile.de/LG-Darmstadt_7-S-13…

Hat man die Möglichkeit die Miete zu mindern, wenn man nachts
die Heizung nicht inbetrieb nehmen kann, da diese wenn sie an
ist, superlaut knackt? Und wie viel Prozent wäre das?

bevor man an Mietminderung denkt, sollte man erst mal die Herkunft des Knackens feststellen. In einem mir bekannten Fall lag es an der falschen Verlegung des Fußbodens durch die Mieter selbst…also selber schuld - Mietminderungswünsche ade…

Lt Heizungsmonteur kommt das durch die alten Rohre und das will die Hausverwaltung nicht ändern.