Mietminderung wg. Sanierung im Haus möglich?

Hallo!

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus. Die Wohnung über uns wird nun seit Montag saniert. Vorraussichtlich bis Anfang November.

Momanten sind sie dabei, alle Böden zu entfernen. Das ist eine Lautstärke!!!
Die Arbeit beginnt um 8.00 und geht bis 18.00 Uhr.

Ich bin Einglück erst mit meiner kleinen Tochter um 14.30 Uhr zu Hause. Aber in der WOhnung kann man sich momentan wirklich nicht aufhalten. Besonder für meine Tochter, die erst 15 Monate ist, ist es eindeutig zu laut!

Nun zu meiner Frage:
Kann ich für die Sanierungszeit nicht die Miete kürzen?
Wenn ja, wie hoch? Und gibt es dafür Standart-Schreiben?

Ich habe nun auch erfahren, dass zwei Hauseingänge weiter zwei weitere Wohnung saniert werden sollen :o(

Vielen Dank schonmal für eine ANtwort!

Hallo,

es gibt einige Fälle, bei denen Gerichte einer Mietminderung bei Baulärm zugestimmt haben. Die Prozentsätze hängen aber sehr vom Richter ab, meistens sind es 10 % der Nettokaltmiete. Genaueres zu den Urteilen können SIe googeln, da ich hier nicht alle auflisten kann.

Ein Standardanschreiben dafür gibt es nicht, da es immer wieder individuelle Schrieben sind.

Um Ihre Frage zu beantworten: Ja, Se können meiner Meinung nach die Miete mindern (zumindest für die Bauzeit in Ihrem Haus), müssten allerdings notfalls vor Gericht gehen, wenn der Vermieter dies nicht akzeptiert. Ob Sie diesen SChritt wagen möchten, bleibt Ihnen überlassen.

Mit freundlichen Grüßen

mitredenwill

Keine Rechtsberatung!
Sprechen Sie ruhig und sachlich mit dem Vermieter

Hallo,

„normalerweise“ dürfen „Gewerbebetriebe“ zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr arbeiten; sie sind von der „Mittagsruhe“ ausgenommen. Es gibt normalerweise für jede Gemeinde/Kommune eine Anordnung/Genehmigung hierfür.

Da sehe ich wenig Chancen.

Man kann nur die Handwerker bitten, zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr Arbeiten durchzuführen, die nicht so lärmbelästigend sind (Hinweis auf das kleine Kind).

Eine „Mietminderung“ ist auch deshalb schwierig, weil der „Arbeitslärm“ nicht verboten ist.

Da sehe ich wenig „rechtliche“ Möglichkeiten, sofern nicht der LÄRM objektiv „vermeidbar“ wäre. Aber das müsste man beweisen können (Frage der Beweislast).

Zu überlegen wäre auch, ob es eine Alternative gibt, damit das Kind schlafen kann. Vorübergehend bei Verwandten oder gar im „Kinderwagen“ au0erhalb des Hauses.

Aus „rechtlicher Sicht“ käme ein Einschreiten zum Schutz des Kindes nur in Betracht, wenn die zuvor geschilderten Alternativen nicht machbar sind (Begründung erforderlich) und das Kind einen gesundheitlichen Schaden zu gegenwärtigen hätte (Attest des Arztes).

Nur in dem Fall wäre es m.E. denkbar, über das „Familiengericht“ eine „einstweilige Anordnung“ zu erwirken, die auf den „Arbeitsablauf“ Einfluss nehmen könnte.

Das hat aber mit „Mietminderung“ nichts zu tun, sondern allenfalls mit der „Güterabwägung“ GESUNDHEIT (Kind) und genehmigte Arbeitszeit zwischen 8:00 Uhr und 18:00 Uhr.

Solch ein Fall könnte aber für das Familiengericht Neuland sein. Eine Anordnung der Einschränkung der Arbeitszeit (Mittagsruhe) käme aber nur m.E. in Betracht, wenn ansonsten der „gesundheitliche Schaden“,auch bei Abwägung der Handlungsalternativen des Erziehungsberechtigten, quasi nicht vermeidbar und nicht unerheblich wäre.

Gruß
ES

Hallo, bitte jemanden frage, der ich Sachen Mietrecht
bescheid weiß!!

Grüße
Andreas

FAQ:1129

Hallo,
das ist sehr schwer zu beantworten, Sie müssen Sie die Sanierung dulden. Die Lärmbelästigung darf zu den ortsüblichen Regelungen stattfinden aber nicht darüber hinaus, also z.B. je nach Ort, kein Lärm ab 22Uhr etc.
Ich würde zu erst den Vermieter schriftlich bitten den Lärm zu beschränken und er soll die Handwerker darauf hinweisen, wenn allerdings außer Lärm ihre Wohnung schaden nimmt, dann ist Mietminderung sicher angebracht, nur Lärm, dass glaube ich nicht.

mfg

Hallo…,

klar kann man die Miete kürzen.

Wie viel, das kann ich nicht sagen, am besten mal einen Mieterverein aufsuchen.
Der hat auch die entsprechenden anschreiben.

Viele Grüße Jürgen

Jamuss man mit seinem Vermieter aushandeln
MfG

Nun zu meiner Frage:
Kann ich für die Sanierungszeit nicht die Miete kürzen?
Wenn ja, wie hoch? Und gibt es dafür Standart-Schreiben?

Ich habe nun auch erfahren, dass zwei Hauseingänge weiter zwei
weitere Wohnung saniert werden sollen :o(

Vielen Dank schonmal für eine ANtwort!

Guten Morgen,

Standardschreiben gibt es nicht (wenn der Inhalt wirklich wirksam sein soll).

Sie müssen erst den Vermieter auffordern, Abhilfe zu schaffen unter Fristsetzung. Dann können sie u. U. Mietminderung geltend machen.

Achtung! Alleingänge sind gefährlich.

Viel Glück.

Hallo,

die Miete darf gemindert werden. Die Höhe richtet sich nach dem Ausmaß der Auswirkungen. Ein Formschreiben gibt es nicht. Hilfe gibt der örtliche Mieterverein bzw. Mieterbund.

MfG