Mietminderung wg. Wasserschaden und Lärmbelästigu?

Hallo zusammen,
vor einem Monat sind wir in unsere neue Wohnung eingezogen. Beim Einzug stellten wir schon Wasserflecken oberhalb der Fussleiste im Schlafzimmer fest. Feuchtigkeit gemessen, alles trocken. Nun haben wir natürlich Dusche und Badewanne in den letzten vier Wochen benutzt. Wasserflecken wieder da! Was war passiert!? Abfluss defekt, nicht unsere Schuld! Hat auch die Vermieterin bestätigt. Nun wird im Badezimmer ein Trockengerät aufgestellt für ca. 2 Wochen. Wie schaut es hier mit einer gerechten Mietminderung aus? Und was passiert mit den Stromkosten? Kann mir jemand einen gerechten Ausgleich empfehlen? Wir habe nein gutes Verhältnis zur Vermieterin. Vielen Dank!!!

Stromverbrauch erfasse, Schaden sollte über die Gebäudeversicherung abgewickelt werden ( LW-Schaden - Leitungswasser ). Keine Mietminderung möglich, ohne das Verhältnis zu schädigen, ist zumutbar. Minderungen erst nach verstreichen einer Frist und Untätigkeit der Vermieters.
Gruss
Stephan

Hallo ferris,

tut mir leid da kann ich leider auch nicht weiter helfen.

Viel Glück

Legen Sie dies dem Mieterschutz vor! Diese Auskunft ist am präzisesten.

Grüessli Fredy Niklaus

Legen Sie dies dem Mieterschutz vor! Diese Auskunft ist am
präzisesten.

Grüessli Fredy Niklaus

Vielen Dank für die Antworten! Die Geräte sind aufgestellt und können in der Nachte abgestellt werden. Der Vermieterin haben wir gesagt, dass wir die Miete nicht mindern werden. Sie wird die Stromkosten übernehmen und fertig!

Super!

wieder mal ein Fall ohne Streit.

Grüessli Fredy Niklaus