ich habe eine Frage. Wir wohnen in einer ca 90 qm großen Wohnung. Gekündigt haben wir m 1.2.2011
Jetzt fällt bei uns im Esszimmer/Büro komplett die Heizung as, und das schon seit sommer. In der Küche haben wir auch keine Heizung, sodass wir im unteren stockwerk nur heizungen haben die funktionier.
Im esszimmer sind es zwischen 10 und 12 grad, in nserem flur teilweise sogar nur zwischen 5 und 10 grad.
Der vermieter wurde schon mehrmals schriftlich zur reperatur aufgefordert. Er reagiert nicht.
Ich will aus dem grund die januar miete mindern.
Hallo,
man kann bei Konplettausfall der Heizung im Winter die Miete um 100% kürzen. In Deinem Fall würde ich so ca. 60- 70% kürzen, und zwar von der Warmmiete.
Gekürzt darf nur werden, wenn man den Vermieter schriftlich mit Fristsetzung zur Abhilfe aufgefordert und eine Mietminderung angekündigt hat.
Du kannst Dir elektrische Heizkörper anschaffen und diese sowie die anfallenden Stromkosten dafür dem Vermieter in Rechnung stellen. Oder einen Reparaturdienst bestellen auf Kosten des Vermieters.
Hi,
für einen Raum sind es vielleicht nur ca. 30%. Im Endeffekt entscheiden immer die Gerichte darüber.
Google mal unter Mietminderungstabellen oder hanhoerster.de.
Gruss Huftier