Hallo an alle Wissenden!
Ein Frohes neues Jahr an alle - und ich komme auch gleich mit einer Frage, die mir im Kopf herum schwirrte …
Angenommen ein Mieter kündigt eine Mietminderung ab Februar 2008 an. Wir nehmen an, die Mietminderung sei berechtigt (wegen duchtropfen von Wasser durch die Decke im Wohnzimmer sowie Schlafzimmer) welches bereits im August sowie Oktober angemahnt wurde und der Vermieter hatte bereits 2 mal die Raparatur versichert - sowie anderer Mängel.
Angenommen die Ankündigung sehe in etwa so aus :
_„ … Wegen blah blah Mietminderung von 20%:
400 Euro Kaltmiete – 80 Euro = 320 Kaltmiete
- 100 Euro Nebenkosten
Ich werde im Monat Februar 2008 Euro 420 überweisen und behalte mir diese Mietminderung bis zur Instandsetzung und Reparatur weiterhin vor. Blah blah …“_
Angenommen nun, der Vermieter ist ein ganz Schlauer und rechnet diese Mietminderung bei den Nebenkosten ab. Das bedeutet, er berechnet nun bei der Jahresgesamtabrechnung nicht 12 x 100 Euro Vorauszahlung, sondern nur 1100 + 20. Währe dies rechtens? Dann wäre ja eine Mietminderung wegen Mängeln absolut Sinnlos, wenn der Vermieter die Summe von den Nebenkosten abrechnen dürfte.
Angenommen der Mieter wird ab Februar 2008 nun 2 Überweisungen an den Vermieter machen – und zwar 320 mit dem Verwendungszweck Miete und 100 mit dem Verwendungszweck Nebenkosten. Wie sieht die Chance nun aus?
Vielen Dank an alle
Gruss
Jasmin
Hallo
Hallo an alle Wissenden!
Angenommen nun, der Vermieter ist ein ganz Schlauer und
rechnet diese Mietminderung bei den Nebenkosten ab. Das
bedeutet, er berechnet nun bei der Jahresgesamtabrechnung
nicht 12 x 100 Euro Vorauszahlung, sondern nur 1100 + 20.
Währe dies rechtens? Dann wäre ja eine Mietminderung wegen
Mängeln absolut Sinnlos, wenn der Vermieter die Summe von den
Nebenkosten abrechnen dürfte.
Da sich die MM auf die KM bezieht, kann man das nicht mit den NK verrechnen. Wahrscheinlich hilft hier nur eine Beratung beim MV …
Angenommen der Mieter wird ab Februar 2008 nun 2 Überweisungen
an den Vermieter machen – und zwar 320 mit dem
Verwendungszweck Miete und 100 mit dem Verwendungszweck
Nebenkosten. Wie sieht die Chance nun aus?
Vielen Dank an alle
Gruss
Jasmin
LG
Mikesch
Da sich die MM auf die KM bezieht, kann man das nicht mit den
NK verrechnen. Wahrscheinlich hilft hier nur eine Beratung
beim MV …
Danke! Aber was ist wenn der VM es doch tut? waere dies rechtens?
Mieterverin hat beraten und die Minderung fuer berechtigt erklaert, zumal der Mieter nun bereits seit 6 Monaten auf die versprochenen Reparatur wartet (es gab immer wieder Verzoegerungen) und nun ist die Geduld vorbei und die Versprechen des VM werden nicht mehr geglaubt. Anmahnungen der Maengel waren schriftlich vom Mieter, im August sowie Oktober 2007.
Der Vermieter ignoriert dies und zieht die Summer der Minderung trotzdem von den Nebenkosten ab …
Gruss
Jasmin
Da sich die MM auf die KM bezieht, kann man das nicht mit den
NK verrechnen. Wahrscheinlich hilft hier nur eine Beratung
beim MV …
Danke! Aber was ist wenn der VM es doch tut? waere dies
rechtens?
Mieterverin hat beraten und die Minderung fuer berechtigt
erklaert, zumal der Mieter nun bereits seit 6 Monaten auf die
versprochenen Reparatur wartet (es gab immer wieder
Verzoegerungen) und nun ist die Geduld vorbei und die
Versprechen des VM werden nicht mehr geglaubt. Anmahnungen der
Maengel waren schriftlich vom Mieter, im August sowie Oktober
2007.
Hoffentlich mit angemessener Fristsetzung…
Der Vermieter ignoriert dies und zieht die Summer der
Minderung trotzdem von den Nebenkosten ab …
evtl.mal einen Monat gar keine Miete überweisen??? Aber vorher ordentlich ankündigen…
Bei einem Auszug wird es sicherlich auch Stress geben
dann hilft nur eine Klage oder schnellstmöglicher Auszug, wenn es durch die Decke seit Monaten reinregnet, sogar fristlos
Gruss
Jasmin
Der Kater
Verstehe das Problem nicht …
Hallo,
zunächst: Ob eine Mietminderung berechtigt ist oder nicht, beurteilt weder der Mieter, noch der Mieterverein oder der Vermieter. Das hat im Zweifelsfall ein Gericht zu klären. Es soll ja durchaus Fälle geben, bei denen Mieter unberechtigt mindern…
Zur Frage: Es ist doch völlig egal, wie der VM das verbucht. Wenn er es intern so rechnet, dass er volle Miete aber gekürzte Nebenkosten bekommt, wird das Nebenkostenkonto schnell ein dickes Minus aufweisen. Ergo wird er irgendwann um Nachzahlung bitten und spätestens dann kommt doch die Stunde der Wahrheit…
Gruß
S.J.
Angenommen ein Mieter kündigt eine Mietminderung ab Februar
2008 an. Wir nehmen an, die Mietminderung sei berechtigt
(wegen duchtropfen von Wasser durch die Decke im Wohnzimmer
sowie Schlafzimmer) welches bereits im August sowie Oktober
angemahnt wurde und der Vermieter hatte bereits 2 mal die
Raparatur versichert - sowie anderer Mängel.
Angenommen die Ankündigung sehe in etwa so aus :
_„ … Wegen blah blah Mietminderung von 20%:
400 Euro Kaltmiete – 80 Euro = 320 Kaltmiete
- 100 Euro Nebenkosten
Ich werde im Monat Februar 2008 Euro 420 überweisen und
behalte mir diese Mietminderung bis zur Instandsetzung und
Reparatur weiterhin vor. Blah blah …“_
Angenommen nun, der Vermieter ist ein ganz Schlauer und
rechnet diese Mietminderung bei den Nebenkosten ab. Das
bedeutet, er berechnet nun bei der Jahresgesamtabrechnung
nicht 12 x 100 Euro Vorauszahlung, sondern nur 1100 + 20.
Währe dies rechtens? Dann wäre ja eine Mietminderung wegen
Mängeln absolut Sinnlos, wenn der Vermieter die Summe von den
Nebenkosten abrechnen dürfte.
ja, offensichtlich … owt
…
Übrigens: M.W. kann doch neuerdings nach einem Urteil
die MM nicht nur von der Kaltmiete sondern auch von den
Nebenkosten vorgenommen werden. Gruß
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