Hallo an alle,
angenommen, eine Familie bewohnt seit fast 2 Jahren eine Mietwohnung und hat von Beginn an Ärger mit Mängeln bezüglich Feuchtigkeit. Die Familie hat bereits unendlich viele, nervenaufreibende Bauarbeiten über sich ergehen lassen, nun wurde festgestellt das die Feuchtigkeit/Schimmel vom Natursteinsockel (Wohnung ist im EG, rundherum am Haus Natursteinsockel) herrührt. Der Vermieter wurde von den Mängeln immer in Kenntnis gesetzt, die Mängel wurden schriftlich und mit Bildmaterial dokumentiert. Der Vermieter hat auch bei der letzten Mängelanzeige reagiert und die durchfeuchteten und schimmligen Wände in Schlaf-und Kinderzimmer prüfen lassen. Es sind nun erneute, große Bauarbeiten im Frühjahr 2015 geplant um den Sockel trocken zu legen und die Wände sollen erneuert werden. Für dieses Bauvorhaben liegt der Familie kein genaues Datum vor, lediglich die mündliche Zusage des Vermieters.
Darf die Familie ab sofort eine Mietminderung vornehmen, obwohl der Vermieter nach der Mängelanzeige reagiert hat und mit einer Fachfirma vor Ort war? Schließlich liegt der Beginn der Bauarbeiten erst im Frühjahr 2015 und der Mangel ist nach wie vor vorhanden!