Mietminderung zulässig?

Hallo an alle,

angenommen, eine Familie bewohnt seit fast 2 Jahren eine Mietwohnung und hat von Beginn an Ärger mit Mängeln bezüglich Feuchtigkeit. Die Familie hat bereits unendlich viele, nervenaufreibende Bauarbeiten über sich ergehen lassen, nun wurde festgestellt das die Feuchtigkeit/Schimmel vom Natursteinsockel (Wohnung ist im EG, rundherum am Haus Natursteinsockel) herrührt. Der Vermieter wurde von den Mängeln immer in Kenntnis gesetzt, die Mängel wurden schriftlich und mit Bildmaterial dokumentiert. Der Vermieter hat auch bei der letzten Mängelanzeige reagiert und die durchfeuchteten und schimmligen Wände in Schlaf-und Kinderzimmer prüfen lassen. Es sind nun erneute, große Bauarbeiten im Frühjahr 2015 geplant um den Sockel trocken zu legen und die Wände sollen erneuert werden. Für dieses Bauvorhaben liegt der Familie kein genaues Datum vor, lediglich die mündliche Zusage des Vermieters. 
Darf die Familie ab sofort eine Mietminderung vornehmen, obwohl der Vermieter nach der Mängelanzeige reagiert hat und mit einer Fachfirma vor Ort war?  Schließlich liegt der Beginn der Bauarbeiten erst im Frühjahr 2015 und der Mangel ist nach wie vor vorhanden!

Hallo!

grundsätzlich kann man ab Schadeneintritt mindern. Man muss aber auch Schaden melden, damit abgeholfen werden kann.
Aus der Schilderung hätte man bereits früher mindern können, für die „Unbill“ während der Reparaturphase der nun nicht mehr so wie gewohnt nutzbaren Räume.
Das ist jetzt vorbei, rückwirkende Minderung gibts nicht.

Sockel = außen. In wie fern beeinträchtigt das die Mietsache ? Baulärm fällt mir dazu ein, evtl. ein Baugerüst vor dem Fenster ?
Das wären Mängel, die man mit Minderung ausgleichen kann.

Aber erst ab Baubeginn möglich.

Ist es aktuell auch wieder in Zimmern feucht und schimmlig, dann kann man dafür auch mindern.
Höhe der Minderung ist immer schwierig.
Vor allem,weil „feucht“ und „schimmlig“ selbst noch keine Einschränkung bedeutet. Optische Beeinträchtigungen sind eigentlich kein Mangel an Mietsache ?

Muss man aber z.B. mehr heizen/lüften als üblich, muss man etwa Zimmer räumen (Gesundheit), dann wäre die Minderung klar und deutlich.

MfG
duck313

Alle Mängel wurden immer gemeldet und der Vermieter hat auch immer reagiert.
Es sind nicht nur optische Beeinträchtigungen, es riecht modrig, Möbel stellen unmöglich, häufiges Lüften unabdingbar.

Der Sockel wurde nun nur als Ursache des Schadens festgestellt, der Schaden an sich ist in den Räumen.

Hallo!

Dann lasst Euch rechtlich beraten, etwa beim Mieterverein, Verbraucherberatung oder einem Anwalt, welche Mietminderung hier angemessen wäre.
Es gibt leider keine Tabelle aller möglichenen Mängel, aus der man einfach die Minderungsquote ablesen kann.
Das sind „von-bis“ Angaben, die schon mal in vergleichbaren Fällen ausgeurteilt worden sind. Und leider auch meist nur von Untergerichten (Amtsgericht), die sind sowieso nicht gut verallgemeinerbar.
Anhaltpunkt ja, mehr nicht.

Beratung ist angesagt.

Mietminderung darf man bis zur endgültigen Behebung einbehalten. Sie wird auch nicht später erstattet, wenn Schaden behoben ist !
Und es wird die Warmmiete also einschl. NK-Vorauszahlungen gemindert. Da muss man dann aufpassen, das die „scheinbar“ zu wenig gezahlten NK nicht in NK-Abrechnung wieder auftauchen.
Man also die anteilige Minderung bei den NK doch bezahlen soll !

Für die NK ist es so, also ob man die vereinbarten NK-Vorauszahlen geleistet hätte, auch wenn man sie anteilig mindert.

MfG
duck313

Mehrdimensionaler Lösungsvorschlag
Hallo,

was hilft Dir denn das blöde Geld, das Du mit der Mietminderung gewinnst, wenn die Wohnung trotzdem moderig bleibt? Jede Mietminderung ist doch eine Kampfansage an den Vermieter und vergiftet das gute Einvernehmen nachhaltig.
Eine feste Zusage, wann die Bauarbeiter kommen kann der Vermieter nicht machen
1.) Ist es im Moment viel zu kalt für Außenarbeiten
2.) Muss die Firma auch gerade Zeit haben, guten Handwerkern muss man hinterherrennen

Das extreme Lüften ist sogar schädlich, wenn die Außenwände dabei auskühlen und dannach nicht wieder massiv geheizt wird.

Besser wäre eine andere Vereinbarung:
1.) Der Vermieter stellt ein elektrischen Lufttrockner zur Verfügung und kommt für die enstehenden Energiekosten auf.
2.) Der Vermieter beteiligt sich an der Renovierung der modrigen Stellen im Wohnbereich.

Das alles ist SCHRIFTLICH zu vereinbaren.

Sicher ist man nicht interessiert das gegenseitige Vertrauen zu stören. Wäre es nur das Geld, hätte man schon längst gemindert und sich diesbezüglich viel früher erkundigt. Auch einen Lüfter hatten wir schon stehen, den Energiekosten dafür lief man ewig hinterher … trotz Vereinbarung. Jede Baumaßnahme wird halbseiden ausgeführt, von Handwerkern welche scheinbar gar keine sind und ein Abschluss in Ihrer Branche fraglich scheint. Wie sonst soll man zeigen das man kein Spielball ist? Ich glaube ein wohnraumwechsel wäre die beste Lösung … leider aber ist momentan nichts verfügbar.
Danke für die Antwort, auch wenn die Frage anders lautete und nicht nach einer persönlichen Einschätzung gebeten wurde