Mietminderung zurückfordern?

Guten Abend!
Gemäß der Bestimmungen dieses Plattform werde ich eine abstrakt-formulierte Frage stellen.
Ich abstrahiere folgenden Fall:
Eine Mieterin (Studentin) mindert die Kaltmiete einen Monat um 15%, dann 3 Monate um 25% wg. extremen Lärm, verursacht von der Nachbarin (die über ihr wohnt).
RA eingeschaltet, Minderung MEHRFACH angekündigt.
Lärmprotokoll plus ebenfalls geschädigten/ genervten Nachbarn sind vorhanden :wink:
Persönliches Gespräch im Haus blieb ohne Erfolg.
Nachbarin zieht freiwillig aus, Minderung wird eingestellt.
Lärm war z.B. zu lauter Sex, massives Rumgepolter, Möbel rücken (fast täglich), in den Ruhezeiten und ab 7 Uhr morgens Waschmaschine anstellen und z.B: staubsaugen. An Schlaf war i.d.R. erst ab 1 Uhr nachts zu denken (trotz Ohropax auch in der Nacht teilweise nicht möglich, da der Lärm so massiv war). Hinzukommend monatelang keine Treppenhausreinigung und zumüllen des Flurs und Kellers (z.B. Sperrmüll im Wäschekeller und vier Fahrräder sowie 3 Kinderoller im Gemeinschaftskeller). Die Liste lässt sich endlos fortsetzen.
Reaktion der Wohnungsbaugesellschaft: eine Ermahnung und eine Abmahnung der Lärmverursacherin.
Versuch eines Gesprächstermins, zudem es aber nicht gekommen ist.
Anwälte der Wohnungsbaugesellschaft versuchen nun, die getätigte Mietminderung einzufordern, da sie der Meinung sind, dass es sich um Alltagsgeräusche handelt.
Ist das rechtens?

Hallo,

Eine Mieterin (Studentin) mindert die Kaltmiete einen Monat
um 15%, dann 3 Monate um 25% wg. extremen Lärm, verursacht von
der Nachbarin (die über ihr wohnt).

normalerweise mindert man die Warmmiete. Warum wurde denn die Höhe der Minderung verändert?

RA eingeschaltet, Minderung MEHRFACH angekündigt.
Lärmprotokoll plus ebenfalls geschädigten/ genervten Nachbarn
sind vorhanden :wink:

Rechtsanwalt eingeschaltet und dann noch hier die Frage?
Zuerst mal, die Minderung muß nicht angekündigt, sondern nur angezeigt werden. Ist sie gerechtfertigt, so kann sie ab Zeitpunkt des Anzeigens des Mangels oder besser gesagt ab Zeitpunkt, da der Vermieter Kenntnis über den Mangel erlangt, geltend gemacht werden.

Anwälte der Wohnungsbaugesellschaft versuchen nun, die
getätigte Mietminderung einzufordern, da sie der Meinung sind,
dass es sich um Alltagsgeräusche handelt.
Ist das rechtens?

Natürlich haben sie das Recht anzuzweifeln, ob die Höhe der Minderung oder überhaupt eine Minderung gerechtfertigt war. Darüber hat dann ein Gericht zu entscheiden, sollte es zu einer Verhandlung kommen.
Der zuhilfe gezogene Anwalt sollte das Risikos einer Niederlage vor Gericht grob einschätzen können.

Gruß

Joschi

Aus Kostengründen kann ich meine RA nicht ständig fragen :frowning:
Da

Hallo,

es wäre von Interesse zu wissen zu welchem Sachverhalt der Anwalt beratend tätig geworden ist und was er genau angeraten hat. Weiterhin wäre seine erste Einschätzung bezüglich des Anspruches von Interesse.

Mal ein Link zu einer Minderungstabelle. Hier wird aufgeführt wie einige Gericht bezüglich Lärmbelästigung entschieden haben:

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_laerm.htm

Gruß

Joschi

Moin,
natürlich ist es rechtens etwas zu fordern. Genau so rechtens wie die Miete zu mindern.
Wer letzendlich mehr Recht hatte wird ein Richter entscheiden, oder zwei, oder drei.
Was willst du hören? Wie laut es war kann ich hier im Forum nicht beurteilen. Staubsaugen und Waschen ab 7.00 Uhr ist jetzt nicht wirklich in der Nachtruhe und gehört zu den üblichen Geräuschen eines Lebens. Lauter Sex kann schon stören (oder anregen). Möbelrücken - ist meist nur der Eindruck des Geschädigten, der Körperschall ist nur schwer einzuordnen.
Lärm bis 1.00 Uhr - hier vermisse ich schlicht und einfach das Einschreiten des Ordnungsamtes bzw. der Polizei. Wurden keine Anzeigen erstattet?
Das Zumüllen der Keller etc. berechtigen mit Sicherheit nicht zu 15% und mehr Mietminderung.

Man sollte mal die eigene Stellung neutral abschätzen und dann versuchen mit dem VM einen Vergleich herbeizuführen. Ich denke, dass der VM auch nicht so wild auf einen Prozess ist. Kosten und ungewisser Ausgang.

vnA

Moin und Danke für die Antwort.
Zuerst einmal kam es täglich vor, dass in den Ruhezeiten staubgesaugt und gewaschen wurde.
Außerdem hat die Mieterin erst ab 21-22 Uhr abends die Waschmaschine und Trockner angestellt!
Die Polizei war zweimal im Haus, leider kam sie jedes mal „zu spät“. In den letzten Monaten reichte der Lärm zwar aus um uns alle hier im Haus auf die Palme zu bringen und schlaflos zu halten, jedoch nicht um die Polizei zu rufen (z.B. gepolter alle paar Minuten usw., jedoch kein „konstanter“ Lärm).
Nun habe ich große Angst, mich finanziell komplett zu ruinieren.
Deshalb habe ich gehofft, dass mir jemand konkret einschätzen kann, wie hoch die Gefahr ist zu verlieren.

Die Anwältin hat mich lediglich bezüglich des Lärms beraten, die anderen Punkte wurden außer Acht gelassen. Sie hat mir zuerst 15%, dann jedoch 25% angeraten, weil sich die Situation noch verschlimmert hatte.
Es geht konkret um eine Mietminderung von insges. 128 Euro, aus denen nun Dank Anwälten der Wohnungsbaugesellschaft rund 400 Euro geworden sind. Außerdem musste ich meine Anwältin mit 190 Euro entlohnen, die 2. Rechnung bekomme ich noch und habe richtig Angst davor, weil diese sicherlich extrem hoch ausfallen wird (wegen SEHR viel Arbeit gehe ich von 800 Euro aus).
Danke Joschi!

In einem derart fiktiven Fall wird man davon ausgehen können, dass es zu einem Vergleich kommt. Dies bedeutet allerdings auch, dass neben den tatsächlich geminderten Mieten auch die Anwalts und Gerichtskosten auf der Liste der zu treffenden Entscheidungen steht.
Miete mindern bedeutet aber auch, dass man nicht frei über das geminderte Geld verfügt, sondern erst einmal abwartet, bis der VM das auch akzeptiert hat. Danach ist immer noch genug Zeit das Geld auszugeben.

vnA

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interessante Rechnung!

128 Euro gespart und knappe 800 Euro ausgegeben.

Dazu den Vermieter auf die Palme gebracht. Schon mal über ne Rechtschutzversicherug nachgedacht?

Noch eine Bemerkung: Die Mietminderung muss weder angezeigt noch angekündigt werden. Man muss den Mangel anzeigen. In diesem rein fiktiven Fall hätte man den Mangel( Krach, Lärm, etc ) anzeigen müssen beim Vermieter und hätte dann ohne Ankündigung die Miete mindern können. So steht es im Gesetz, welches ihr bitte selbst bei google sucht, danke.

Gruss DL

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Hallo lieber Daniel,

interessante Rechnung!

128 Euro gespart und knappe 800 Euro ausgegeben.

Sie hat keine 128 € gespart. Wenn sie zurecht gemindert hat, so ist das kein Sparen, sondern ein Ausgleich für einen Mietmangel.

Dazu den Vermieter auf die Palme gebracht.

Naja, einen Vermieter auf die Palme bringen… und das bei einer Wohnungsbaugesellschaft? Da brauchst Du ja einen Palmengarten. Nein, da bringt man keinen auf die Palme, die machen soetwas berufsmäßig, tagein, tagaus.

Schon mal über ne Rechtschutzversicherug nachgedacht?

Jaja, und die hätte dann alles bezahlt? Da wäre dann erst mal die Selbstbeteiligung, die Kosten der Gegenseite und die Versicherungsbeiträge… ob das dann wirklich noch eine Positivrechnung wird?

Noch eine Bemerkung: Die Mietminderung muss weder angezeigt
noch angekündigt werden. Man muss den Mangel anzeigen. In
diesem rein fiktiven Fall hätte man den Mangel( Krach, Lärm,
etc ) anzeigen müssen beim Vermieter und hätte dann ohne
Ankündigung die Miete mindern können. So steht es im Gesetz,
welches ihr bitte selbst bei google sucht, danke.

Weißt Du, die Information hat sie schon 4 Beiträge weiter unten bekommen und das ohne sich einen dummen Spruch drücken zu lassen…

Joschi

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Nachtrag
Nochmal hallo lieber Daniel,

da ist mir doch klatt was durch die Lappen gegangen:

Noch eine Bemerkung: Die Mietminderung muss weder angezeigt
noch angekündigt werden.

Aber sicher doch muß eine Mietminderung angezeigt werden. Nur eine verminderte Miete zu bezahlen, langt natürlich nicht.

Joschi