Mietminderung

Hallo,

ich habe folgendes Problem mit einem Mieter:
Mein Mieter bewohnt im 05. OG (darüber befindet sich ein Flachdach) eine Zweizimmerwohnung.
Anfang 2015 gab es ein Problem mit einem Regenwasserfallrohr, welches in einer Außenwand im Schlafzimmerbereich dieser Wohnung verläuft, mit Wasseraustritt. Dieses Problem wurde von einem Fachbetrieb noch vor Einzug der jetzigen Mieter noch behoben. Die Wand wurde geöffnet, der Schaden repariert, die Wand anschließend wieder verschlossen.
Anfang diesen Jahres traten an derselben Stelle erneut Feuchtigkeitsschäden auf, was vermutlich auf eine unsachgemäßen Reparatur durch den Fachbetrieb zurückzuführen ist.
An einer winzigen Stelle trat dann auch noch leichter Schimmelbefall auf.
Das Schlafzimmer ist aber weiterhin nutzbar durch den Mieter.
Mein Objektverwalter hat den Schaden begutachtet und hat bereits Maßnahmen ergriffen, damit der Mangel beseitigt wird.

Bei Überprüfung meines Kontoauszugs habe ich nun festgestellt, dass der Mieter die Miete um 30% gekürzt hat, ohne mir, als Vermieter, auch nur ein Wort davon vorher mitzuteilen.
Auf dem Auszug steht folgende Bemerkung:
„30% Mietminderung durch Schimmel und Wanddurchbruch (Besprochene Probleme )“

Meine Frage:
Ist die Höhe der Minderung (ohne vorherige Ankündigung) gerechtfertigt?
Könnte ich als Vermieter ggf. eine Abmahnung mit Kündigungsandrohung schreiben?

Vielen Dank schon jetzt für die Beantwortung meiner Fragen.

Hallo,
nach meiner Vermutung ist die hier vorgenommene Mietminderung zu hoch.

Zu klären wäre, ob das Schlafzimmer dadurch nicht mehr nutzbar war.
Urteil: 75% Minderung des Mietwertes für das Schlafzimmer bei Unbenutzbarkeit durch Klopfgeräusche in der Heizung.

Zu klären ist, ob der Mieter den Mangel auch dem Vermieter angezeigt hat, damit dieser den Mangel beheben kann.
Link: http://www.mietminderung.org/voraussetzungen-fuer-eine-mietminderung/

Gruß Heinz

Ohne vorheriges Gespräch, ohne vorherige Ankündigung, ohne Fristsetzung für Mängelbehebung. Das geht ja gar nicht! Weiterhin viel Spaß mit Ihrem Mieter und vor Gericht. Denn dort werden Sie vermutlich landen. Ich empfehle Ihnen schon mal für künftige Fälle Ihren Rechtsschutz auszuweiten (Wartezeit beachten!).
Ciao
Al

Es bedarf zur Mietnderung keine Frist, denn ab den Eintreten des Mangels ist de Vertragsgemäße zustand nicht mehr gegeben, daher lässt sich ab diesen Zeitpunkt die Miete mindern.

Mit oder Ohne Vorbehalt / mit oder ohne Betriebskostenanteil?