Mietminderung ?!

Hallo Ihr Lieben :wave: ,

mein Freund und ich sind seit gut einem Monat in unsere neue Wohnung gezogen. Es in ein Erstbezug in ein super schönes Haus im Zentrum der Stadt. :blush: :heart_eyes:
Bei der Wohnungsübergabe sind uns schon einige Dinge aufgefallen, die noch nicht so ganz fertig waren und mit der Zeit haben wir nun eine ganze Ansammlung an Mängeln entdeckt. :angry: Vor 2 1/2 Wochen war auch ein Herr von der Hausverwaltung hier und hat sich alles angeschaut und komischerweise nichts dazu aufgeschrieben. Es waren schon einige Mängel, aber wir dachten uns vllt. hat er ja ein super Gedächtnis, da er das ja sicherlich nicht zum ersten Mal macht. Nun ja, nach 2 Wochen hat mein Freund dann doch mal angerufen und gefragt was denn nun hier Sache ist, denn einige Punkte sind schon echt nervig. Der Herr hat mir dann im Anschluss eine E-Mail geschrieben, dass er sich Freitag (gestern) melden wird und einen Termin vereinbaren möchte. Dies ist nicht passiert. :rage:
Ich habe nun keine Lust mehr zu warten, denn wir bezahlen einfach zu viel Geld (rund 1200EUR für 110qm) und dafür funktioniert einfach zu wenig.

Meine Frage:
Wie viel % können wir von der Miete mindern bei den nun folgenden Mängeln?

Mängelliste:

Bad 1 - Hauptbad:

  • Duschgefälle, falsche Montage der Duschwand
    • ermöglicht kein Duschen, da durch die falsche Montage bzw. das fehlender Gefälle das Wasser während und nach dem Duschen in Richtung Badmitte/ Waschbeckens fließt
  • Badfenster kann nicht geöffnet werden, daher wird auch eine ordnungsgemäße Lüftung garantiert werden
  • Abwassergestank —> durch die Nicht-Benutzung der Dusche riecht es oft sehr unangenehm im Badezimmer
  • Fugen neben der Badewanne nicht verfugt (es klebt sogar noch ein Zettel dran mit der Aufschrift „Fuge“); dadurch, dass wir das Fenster nicht öffnen können und die Fuge nicht dicht ist verwenden wir die Badewanne nicht, da wir keinen Schimmel im Bad wollen (10%)

Flur:
Media-Stromkasten,

  • in diesem befindet sich der Router von HL Komm, dieser beinhaltet ein offenes, loses Stromkabel
  • dieses Kabel soll eigentlich als Stromversorgung für die, im Mediakasten vorgesehene Steckdose dienen,
    • jedoch gibt es diese Steckdose nicht, daher müssen wir den Strom für den Router aus der Steckdose, welche sich in der Mitte des Flurs befindet, ziehen

  • des Weiteren ist das Stromkabel, bis der Techniker von HL Komm kam, offen gewesen. Dieser hatte sich auch sofort einen gewaltigen Stromschlag geholt, als er es guten Gewissens anfasste, da er nicht damit gerechnet hat, dass jemand ein offenes Stromkabel einfach so in einem Mediakasten offen hängen lässt

Bad 2 - Gästebad:

  • Lüftungsapparat funktioniert nicht, daher wird wieder keine ordnungsgemäße Lüftung garantiert; in einem solchen Fall kann sich, wie auch im Hauptbad, schnell Schimmel bilden

Zimmer 1 (neben Bad 2)

  • Fenster (oben links) geht nicht auf, dadurch, dass man den Fenstergriff nach dem ersten Öffnen sofort in der Hand hatte

Keller:

  • es fehlt seit Anfang an ein ordentliches Schloss, derzeit müssen wir ein herkömmliches Fahrradschloss verwenden, welche wir uns erstmal im Baumarkt kaufen mussten

Balkon:

  • durch die Bauarbeiten im Innenhof haben wir täglich ein 1mm Schicht Feinstaub auf unserem Balkon, den Balkonmöbeln und dem Grill

Mein Freund und ich würden fast 20% der Miete mindern, wissen aber nicht, ob das angemessen ist. :innocent:

Danke schon mal für die Antworten.

Viele sonnige Grüße
Lyse :wink:

Hallo,

habt Ihr die Mängel schon schriftlich (!) bei der Hausverwaltung angezeigt? Habt Ihr eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel in dieser schriftlichen (!) Anzeige gesetzt?

Falls nicht, holt das nach, belegt die Mängel durch Bilder, und verschickt das ganze per Einschreiben mit Rückschein.

Zur Bemessung eines eventuellen Mietabschlages solltet Ihr Euch mit einem Fachanwalt oder dem Mietverein zusammen setzen. Ein Forum kann und wird keine Rechtsberatung ersetzen.

Grüße

Hi Pierre,

schriftlich haben wir es noch nicht gemacht. Wir wollten heute ein Schreiben aufsetzen und dieses am Montag zur Hausverwaltung bringen, da man uns nur sagte, dass wenn man eine Mietminderung plant, diese auch vorher schriftlich „beantragen“ muss.

Für mich und meinem Freund war die Frist mündlich gesetzt, da sich der Verantwortliche sofort darum kümmern wollte.

Danke für die Tipps.

:blush:

Eine Mietminderung muss nicht beantragt werden. Sie muss aber angekündigt und begründet werden. Man kann ja nicht einfach beliebig den Mietzins einbehalten, ohne zu begründen warum.

Wenn Ihr dieses Schreiben persönlich vorbeibringt, nehmt eine Kopie mit und lasst Euch den Erhalt (!) des Schreibens bestätigen (Name in leserlich, Datum, Unterschrift.

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So meinte ich das auch, daher ja auch die " ". :wink:

Wir wollten ja eigentlich davon absehen, aber dadurch, dass die Monatsmiete ja nun mal nächste Woche schon überwiesen werden sollen, wollen wir uns nun sputen. Leere Versprechung gab es bis jetzt und mehr nicht.

Und ja, wir werden persönlich hingehen und auch eine Kopie unterschreiben lassen.

Danke.

Nein!
Das muss man nicht.
Ab dem 1. Tag eines Mangels kann man mindern bis der Mangel behoben ist.
Also auch für immer, wenn nicht behoben wird oder behoben werden kann.
Es muss sich aber um eindeutige Mängel handeln, die der Vermieter (nicht die Verwaltung) zu vertreten hat.

Achtung:
Man muss aber die Mängel schriftlich und im Grunde unverzüglich anzeigen und Beseitigung fordern. dazu ist man auch verpflichtet. Der Vermieter muss die Mängel ja kennen, bei manchen wäre schnell Abhilfe wichtig um Folgeschäden abzuwenden !

Mal aus Interesse: Wieso kann das Fenster im Bad nicht geöffnet werden ? Entweder es hat ein Fenster für Lüftungszwecke oder nicht - dann muss es wie im fensterlosen Gäste-WC eine mechanische Entlüftung geben.

MfG
duck313

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Hallo,
bevor an Mietminderung gedacht wird, sollten die Maegel angezeigt werden.
Liste der Maengel, schriftlich, an die Hausverwaltung, mit Beweis dass die Liste angekommen ist (wie erwaehnt Einschreiben oder Bestaetigung bei Uebergabe).
Wie weiter?
Die Hausverwaltung koennte sich beispielsweise sofort drum kuemmern. Man bedenke, wie das sofort dann aussehen kann. abhaengig von den Eigentumsverhaeltnissen koennte die Hausverwaltung sofort den Eigentuemer informieren. Was soll der dann machen. Sofort einen Handwerker anrufen und feststellen, dass der Handwerker sofort in 2 Wochen Zeit hat, sich das mal anzusehen, falls der Mieter auch zu dem Zeitpunkt anwesend sein kann? Oder sofort den Wohnungs-Hersteller informieren, dass Reklamationen zu befuerchten sind, falls der Mieter Recht hat? Das Bauunternehmen kommt dann sofort alle Maengel aufnehmen, nein bestimmt nicht, wer schiesst sich gern selber ins Knie? Schickt den Eigentuemer zurueck, mit der Aufgabe, der Eigentuemer solle Maengel aufzeigen, beweisbar, mit Bildern, schriftlich, alles was man zur Verzoegerung machen kann.
Also mit dem mehrfach bemuehten sofort das zieht sich eine Weile. Kommunikation suchen waere angesagt, auf beiden Seiten. Wissen Sie schon, haben Sie erhalten, auch alles lesbar, verstaendlich, wollen Sie selbst ansehen, bin immer fuer Sie anwesend, brauchen Sie Bilder, andere Bilder … usw
Nebenbei, der erwaehnte Abwassergestank ist Mietersache. Wenn der Abfluss nicht benutzt wird, stinkt er,. Der Mieter hat eben ein Becherlein Wasser einzufuellen, sobald ausgetrocknet ist. Da muss keine Hausverwaltung sofort kommen und den Becher Wasser einfuellen, mit der Forderung fuehlen sie sich bestenfalls verarscht und werden den Rest total beschleunigen.
Wollt ihr da noch laenger wohnen, helft demEigentuemer, die Wohnung perfekt weiter zu bauen. Frontbildung waere (in der Gedankenwelt) das Gegenteil.
Gruss Helmut

Hallo,
der Mieter darf keinen Schimmel erzeugen. Er hat die Wohnung so zu heizen, zu lueften und zu befeuchten (duschen, kochen, backen, Waesche trocknen, buegeln) dass sich kein Schimmel bildet.
Der Mieter hat auch nicht zu fordern, wie die Wohnung besser umgebaut sein koennte.
Der Mieter hat die Wohnung wie gesehen gemietet und so zu nehmen, mal ganz grundsaetzlich. Ob eine Neubauwohnung fertiggestellt oder ohne Maengel gebaut anders waere, ist ein Nebenaspekt. Bis dahin hat der Mieter die vorhandene nicht optimierte Wohnung ohne Schimmel zu halten.

Hallo Helmut,
das ist alles richtig, aber irgendwie muss man doch duschen? Ich kann es ja weder in dem einen Bad noch in dem anderen richtig. Und wenn nicht, dann muss ich erst recht auf Mietminderung plädieren, oder nicht? Da ich ja kein Bad entsprechend benutzten kann. Und bei der Übergabe hat die Dame auch diesen Fakt in das Protokoll mit aufgenommen. Von daher müsste ja schon langsam etwas passieren. Oder sehe ich das falsch?!?

Bringt es also nicht, dass die Hausverwaltung vor 2 Wochen schon hier war und sich alle Mängel angeschaut hat? Schriftlich mit Fotos sich zu „beschweren“ ist daher besser? So habe ich das jetzt bei allen Beiträgen verstanden. smile

Grüße
Lyse

Danke dennoch. :blush:

Hallo,

als Mieter sollte man Mitglied im Mieterverein sein.
Der leistet für wenig Geld kompetente Rechtsberatung.
Also alle Mängel aufschreiben, ab zum Mieterverein, Mitglied werden und alles richtig machen

Grüße
miamei

ganz erlich, da habe ich aber schon ganz andere Erfarhung gemacht.